24.06.2011
Zwei Petitionen gegen den Kammerzwang (24. 06. 2011)
Mit einer zweifachen Initiative erhöhen die Kammerkritiker den Druck auf die Politik, die Wirtschaft endlich von dem Relikt des Kammerzwanges zu befreien.
Am Mittwoch, den 22.06.2011 wurde die vom bffk initiierte und vom Präsidenten des deutschen Hochschulverbandes, dem renommierten Experten für öffentliches und europäisches Recht Prof. Dr. Bernhard Kempen, formulierte Petition zur Abschaffung des Kammerzwanges beim Europäischen Parlament eingereicht. Als Petenten standen wie schon bei der Beschwerde bei der EU-Kommission namhafte Firmen, wie die TechniSat GmbH/Daun, Schmetterling Reisen/Gschwand und eine deutsch-österreichische Tochterfirma der Stabag SE bereit. Im Mittelpunkt der Begründung der Petition standen wiederum Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit, die Dienstleistungsrichtlinie und das Demokratieprinzip. Nach den Vorgesprächen, die der bffk in Straßburg und Brüssel geführt hat, kann davon ausgegangen werden, dass die Petition spätestens im ersten Quartal 2012 im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments beraten wird.Gleichzeitig hat der bffk eine Petition an den Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht. Im Dezember 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, dass die Voraussetzungen für den Grundrechtseingriff, den der Kammerzwang unzweifelhaft darstellt, regelmäßig zu überprüfen sei. Zwar hat sich der Bundestag seitdem tatsächlich drei Mal mit dem Thema beschäftigt. Kein einziges Mal wurde dabei aber diese Frage des Grundrechtseingriffs aufgeworfen bzw. behandelt. In der Petition wird daher gefordert, der Bundestag möge sich in einer Anhörung mit dieser Frage Beschäftigen und dabei eben auch die Kammerkritiker anhören. Diese Petition befindet sich zzt. in einer Vorprüfung und soll dann zur möglichen Mitzeichnung veröffentlicht werden.
Link zur Zusammenfassung der Petition an das Europäische Parlament