Bundesverband für freie Kammern e.V. HWK Köln diskriminiert Rollstuhlfahrer

15.07.2011

HWK Köln diskriminiert Rollstuhlfahrer                                       (15. 07. 2011)

Noch ist der Ärger um das aus Sicht der Kammerkritiker unzulässige Engagement der IHK Köln im Vorfeld der Bürgerbefragung zum Projekt "Godorfer Hafen" noch nicht verklungen, da wird aus Köln über  einen handfesten Skandal aus dem Verantwortungsbereich der dortigen Handwerkskammer berichtet. Diese soll einem langjährigen Handwerksmeister, der aufgrund schwerer Erkrankung seit Jahren auf einen Rollstuhl angewiesen ist, nach einem Bericht des Kölner Express den Meisterbrief entzogen haben. Ein Paradebeispiel dafür, warum immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer am Sinn und Zweck der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern zweifeln. Durch solches Handeln - sicherlich streng nach irgendeiner vermeintlichen Vorschrift - stellen diese Organisationen immer wieder unter Beweis, wie sehr sie sich von denen entfernt haben, die durch ihrer Hände Arbeit diese Organisationen überhaupt finanzieren (müssen).

Die Welle der Empörung über das Verhalten der Handwerkskammer ist groß. Auf Facebook gibt es hierzu mittlerweile eine eigene Gruppe, der sich bis heute (19. 07. 2011) bereits über 200 Menschen angeschlossen haben. Link zur Facebook-Gruppe.

Nun hat sich die Handwerkskammer Köln beim bffk gemeldet und bittet um Veröffentlichung ihrer Stellungnahme zu dem Vorfall. Man sieht sich durch die Berichterstattung falsch verstanden. Sicher stimmt hierbei eines: der Meistertitel wurde, so wie der Express dies berichtet hat, nicht entzogen. Es geht "nur" um die Frage, in welchen Berufsfeldern die Aktivitäten ausgeübt werden dürfen. Der Betroffene selber aber formuliert die feinen Unterschiede, die der Handwerkskammer so wichtig sind aus seiner Sicht so: "der Meistertitel wurde nicht aberkannt, sondern die wichtigsten Rechte ,die ich damit erworben habe". Für ihn sei es im Ergebnis dasselbe, juristisch aber natürlich ein Unterschied. Wenn die Aussage der HWK, der Betroffene verdiene "jede Unterstützung der Handwerkskammer, die eine eigene Unternehmensberatungsstelle für Schwerbehinderte bereit hält," tatsächlich ernst genommen werden soll, dann muss die Kammer jetzt mehr unternehmen, als nur eine rechtfertigende Stellungnahme zu verbreiten.

Link zur Stellungnahme der Handwerkskammer Köln vom 19. 07. 2011