Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Ulm – doppeltes Spiel

28.10.2011

IHK Ulm – doppeltes Spiel                                                 (28. 10. 2011)

Wie weit wollen die IHK-Funktionäre in Ulm eigentlich noch gehen, das fragen sich viele Beobachter des Spektakels um die umstrittene Öffentlichkeitsarbeit der Kammer beim Thema „Stuttgart21“. Eigentlich ist die Sachlage klar. Eine IHK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ihre Vertreter müssen sich bei öffentlichen Äußerungen besonders zurückhalten. Die IHK Ulm hat sich an diese Regeln nicht gehalten. Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat die IHK Ulm, wie schon zuvor im April das Verwaltungsgericht in Stuttgart die IHK Stuttgart, verurteilt. Die Ulmer Kammerfunktionäre konnten also nicht wirklich vom Urteil gegen sie überrascht sein.
Seit zwei Wochen nun versuchen diese Funktionäre mit allen Mitteln, Zeit zu schinden, um eine Änderung ihrer Methoden hinauszuschieben. Dabei setzen sie ohne Skrupel Arbeitszeit der IHK-Mitarbeiter und das Geld der Zwangsmitglieder ein. Im Auftrag der IHK Ulm wird nämlich eine „Nobel-Kanzlei“ aus Stuttgart tätig. Es darf tunlichst bezweifelt werden, dass die IHK-Funktionäre auch dann so verbissen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Sigmaringen angehen würden, wenn sie die Honorare aus eigener Tasche bezahlen müssten.Heute nun erreichte der verbohrte Abwehrkampf gegen das Sigmaringer Urteil einen neuen Höhepunkt. In einem Gespräch mit den Klägern hatte die IHK noch am Mittag zugesagt, nunmehr die umstrittene Öffentlichkeitsarbeit abzuändern und dabei u.a. das Plakat von der Fassade zu entfernen. Gleichzeitig aber wurden erneut die Stuttgarter Anwälte in Gang gesetzt, die nun beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Aufschub bis Mittwoch, den 02.11.2011 erreichen konnten. Denn klar ist, diese Zeitschinderei kostet die Kammerführung ja selber nichts...... .

Link zur Pressemitteilung der IHK Ulm

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