Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Ulm kämpft gegen Urteil – Demonstration vor der IHK

10.09.2011

IHK Ulm kämpft gegen Urteil – Demonstration vor der IHK       (25. 10. 2011)

Die erste Reaktion der IHK Ulm auf die absehbare Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen war identisch mit der der IHK Stuttgart, die in gleicher Sache die gleiche Niederlage einstecken musste. Ein großes Lamento über die Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten, die Ankündigung das Urteil zu prüfen und ggf. die Berufungsinstanz anrufen zu wollen.
Während die IHK Stuttgart nach dem ersten Schock nach wenigen Tagen wieder zur Vernunft kam, das Urteil akzeptierte und das umstrittene Werbebanner für das Projekt „Stuttgart21“ von der Fassade nahm, müssen bei der IHK Ulm ganz entscheidende Sicherungen durchgebrannt sein.
Zunächst griff die IHK, um eine sofortige Vollstreckbarkeit des Urteils abzuwenden, die vom Gericht festgesetzte Höhe der Sicherheitsleistung an – diese sei zu niedrig festgesetzt worden. Dann wurde insgesamt in Abrede gestellt, dass das Urteil in der Sache – also Abhängen des Plakates vom IHK-Gebäude und Bereinigung der Internetseite -  überhaupt vollstreckbar sei. Und nun hat die Kammer tatsächlich Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. Zutreffend titelte die Stuttgarter Zeitung „Ulmer IHK hängt am Plakat. Die Südwestpresse, die bisher durch übermäßige Kritik an der IHK nicht auffällig geworden ist,  kommentierte die Kammer lege „ein Höchstmaß an Aktivität und einseitiger Parteinahme an den Tag“, und nannte das Verhalten der IHK gar „peinlich“.Die Kläger gegen die IHK werden nun am Donnerstag, den 27.10.2011 demonstrativ beim Amstgericht die Sicherheitsleistung von 4.500,00 Euro hinterlegen und dann zum nahe gelegenen IHK-Gebäude ziehen, um die Kammerfunktionäre zum Einlenken aufzufordern.                  Treffpunkt, Donnerstag, 27.10.2011, 12:30 Uhr

                             Amtsgericht Ulm, Olgastr. 106

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