Bundesverband für freie Kammern e.V. Bundesärztekammer - Selbstverwaltung versus Selbstkontrolle

15.08.2012

Bundesärztekammer - Selbstverwaltung versus Selbstkontrolle

(15. 08. 2012)

Zu den Aufgaben der berufsstständischen Kammern gehört u.a. auch eine „Ausübung einer Berufsaufsicht“. Damit haben diese Kammern erheblich mehr Durch- und Eingriffsmöglichkeiten auf ihre Mitglieder als dies z.B. den Industrie- und Handelskammern möglich ist.Wie schlecht aber auch im System dieser Berufskammern die Selbstverwaltung und erst recht die Selbstkontrolle funktioniert, dass führen gerade die Ärzte vor. Ganz offensichtlich ist es der Ärzteschaft über Jahre nicht gelungen, Strukturen zu entwickeln, die Missbräuchen und Missständen in der Transplantationsmedizin erfolgreich verhindern konnten. Beim Blick auf die handelnden Personen und Strukturen dieser Selbstverwaltung wird deutlich, warum das so ist.In Deutschland beherrschen – neben der privaten internationalen Organisation Eurotransplant – vor allem drei Organisationen das Feld : die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, und die Bundesärztekammer mit ihrer Ständigen Kommission Organtransplantation. Und schon ein oberflächlicher Blick auf die dort vertretenen Personen macht deutlich, wo die Schwachstellen liegen. Das fängt mit der Bundesärztekammer an, auf deren Internetseite man zunächst, wenn wundert's, vergeblich nach einer Mitgliederliste dieser Kommission sucht. (Nach insgesamt vier Telefonaten wird nun eine schriftliche Anfrage geprüft, ob diese Liste übermittelt wird oder nicht.) Selbstverständliche Transparenz, leider typisch für einen Kammerapparat, - Fehlanzeige. Dass die handelnden Personen in führender Position bei der  Deutsche Stiftung Organtransplantation und der  Deutschen Transplantationsgesellschaft (Prof. Dr. Wolf O. Bechstein, Prof. Dr. Björn Nashan) dieselben sind und beide nach Informationen der Tageszeitung „die taz“ auch Mitglieder der  Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer sind,  macht klar, dass dieser  für Kammern typische Filz jedweder Reform im Wege steht. Wenn jetzt der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery, der nebenbei auch noch Präsident der Ärztekammer in Hamburg ist,  polizeiliche Kompetenzen“ für die Selbstverwaltung einfordert, um sich selbst zu beaufsichtigen, dann wird deutlich, dass angesichts des völligen Versagens einer wirksamen Berufsaufsicht jetzt daraus auch noch ein weiterer Bedeutungsgewinn gezogen werden soll. Die Bundesärztekammer ist nämlich nichts anderes als eine „Arbeitsgemeinschaft“ der Landesärztekammern.  Wer hier jetzt „polizeiliche Kompetenzen“ will, der versucht zunächst nur sich selber aufzuwerten ohne die verfilzten Strukturen anzutasten.
Dass eine Präsens hochrangiger Ärzte-Kammer-Funktionäre eher einen Schutzschirm der Selbstverwaltung darstellt als eine wirksame Selbstkontrolle ermöglicht, mag auch die Präsens zweier ehemaliger Funktionäre der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Karsten Vilmar  und Prof. Dr. med. Christoph Fuchs (Hauptgeschäftsführer i.R. der Bundesärztekammer), im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Organtransplantation verdeutlichen.