Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Wiesbaden: der ganz normale Kammerfilz?

17.12.2012

IHK Wiesbaden: der ganz normale Kammerfilz?                         (17. 12. 2012)

Am Anfang stand ein anonymer Brief. Dem folgten intensive Recherchen. Und kopfschüttelnd steht man vor dem Ergebnis.
 
Die IHK Wiesbaden hat wie alle Kammern in Deutschland einen Hauptgeschäftsführer (HGF). Von diesen ist bekannt, dass sie stets emsig mit hohem Einsatz für ihre Kammern unterwegs sind. Zumindest entspricht das der Selbstwahrnehmung. Der Wiesbadener HGF war offensichtlich nicht ganz so ausgelastet. Wie anders ist es zu erklären, dass er seit März 2006 bis heute auch noch als Geschäftsführer eines Facharztzentrums unterwegs ist. Zu Beginn und während der besonders arbeitsintensiven Bauphase soll er im Gegensatz zu  Heute sogar alleiniger Geschäftsführer gewesen sein.
Irgendwann hat er dann aber im Facharztzentrum Entlastung durch einen Co-Geschäftsführer bekommen. Für kurze Dienstwege zwischen den Beiden kann auch gesorgt haben, dass die Ehefrau des CO-Geschäftsführers als Mitarbeiterin in der IHK direkt dem Hauptgeschäftsführer unterstellt ist. Und wo man schon so nah beieinander sitzt, warum sollte die IHK im Bereich Gesundheit, für welches besagte Ehefrau laut Organigramm der Kammer zuständig ist, dem Co-Geschäftsführer des Facharztzentrums für seine Fitness-Firma (auch er ist auf vielen Gebieten unterwegs) nicht gleich ein paar Aufträge der IHK zukommen lassen? Die Ehefrau taucht(e) konsequenterweise dann nicht nur im Organigramm der IHK als Mitarbeiterin,  sondern auch mal als Mitarbeiterin besagter Fitness-Firma auf. Da wurden die Dienstwege gleich noch ein bisschen kürzer. (Die private Webadresse der IHK-Mitarbeiterin führt genauso direkt zur Fitness-Firma des Ehemannes und Auftragnehmerin der IHK). Der Co-Geschäftsführer des Facharztzentrums und Fitness-Unternehmer war zudem auch noch einige Jahre als Mitglied der Vollversammlung der IHK aktiv. So gab es reichlich und regelmäßige Kontakte zwischen den Beteiligten. Ist das denn verboten? Die Gegenfrage lautet: ist das die entscheidende Frage?
 
Für Beobachter entscheidend sind stattdessen folgende Fragen:
 

  • Wie kann der Hauptgeschäftsführer einer IHK Zeit finden, die Geschäftsführung eines Facharztzentrums (einem IHK-Mitglied) zu übernehmen?
  • Wenn es zutrifft, dass dieser Hauptgeschäftsführer während der Bauphase dieses Facharztzentrums alleiniger Geschäftsführer war, wie konnte das mit seinen dienstlichen Verpflichtungen vereinbart werden?
  • Ist es mit den Regeln von Compliance vereinbar, wenn ein mit dem Hauptgeschäftsführer geschäftlich verbundener Unternehmer IHK-Aufträge erhält?
  • Ist es mit den Regeln von Compliance vereinbar, wenn die Ehefrau des IHK-Auftragnehmers in demselben Fachgebiet der IHK arbeitet, aus dem die Aufträge kommen?


Es sind immer wieder Hauptgeschäftsführer, die als Organe der Kammern gar nicht oder viel zu wenig kontrolliert ihre Kreise ziehen. Und wo Kontrolle und Wettbewerb strukturell abwesend scheinen, dürfen die Zwangsmitglieder staunen und müssen wie immer dennoch weiter zahlen.