01.08.2012
NRW-Kammern lernen, Gesetze zu befolgen (01. 08. 2012)
Eigentlich eine einfache Sache. Da gibt es schon seit dem Jahr 2004 in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung. Und selbstverständlich gilt dieses Gesetz auch für die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in NRW. Die sind ja nichts anderes als Behörden. Und haben sich in der Vergangenheit ganz offensichtlich nicht um dieses Gesetz geschert. Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung ausgeübter Berufe und Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, Mitgliedschaften in Organen, Mitgliedschaften in privatrechtlichen Unternehmen, Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien der Organe einer Körperschaft öffentlichen Rechts, die die Kammern sind, fand einfach nicht statt.
Das wird sich nun aber ändern. Einerseits hatte der bffk im März 2012 die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium in NRW angeschrieben und auf diesen Missstand hingewiesen. Andererseits hatte ein Bürger aus NRW eine entsprechende Petition an den Landtag gerichtet. Die Antwort auf diese Petition liegt nun vor. Man nehme zur Kenntnis, so heißt es dort, dass die Kammern zukünftig die Angaben nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes machen werden. Nun ärgern wir uns nicht, dass man in Kammerland 8 Jahre brauchte, um hier gesetzestreu zu handeln, sondern freuen uns, dass es ab jetzt klappen soll.