16.02.2013
Als Küchenhilfe in der IHK (16. 02. 2013)
Der bffk hat ja sehr oft darüber berichtet, dass es in Kammerland bei Gehältern und Vergünstigungen (Freikarten - Fussball) großzügig zugeht.
Nun hat uns ein Erfahrungsbericht aus einem westfälischen IHK-Bezirk erreicht, der deutlich macht, dass nicht alle Beschäftigten gleichermaßen großzügig bedacht werden.
Ich war von 2010 bis 2012 bei der IHK als Service/ Küchenkraft in einer geringfügigen Beschäftigung tätig. Mein erlernter Beruf ist Meisterin der Hauswirtschaft. Was mir bei Vertragsabschluss mit der IHK nicht bekannt war, ist die Tatsache, dass ich nur in den Monaten angefordert wurde, in denen es auch Arbeit bei der IHK gab - ansonsten kein Monatslohn. Eine weitere Bedingung war, dass ich innerhalb von 3 Tagen abrufbereit zu sein hätte, auch wenn es nur im Monat zwei Stunden sind. 2011 und 2012 wurde mir auch kein Urlaubsentgeld gezahlt. Begründung: nur bei einer Stundenzahl von mindestens 510 im Jahr gäbe es Urlaubsgeld. Gut ausgedacht, da ich ja diese Stundenanzahl gar nicht erreichen konnte. Diesen Umstand kritisierte ich in der Lohnbuchhaltung. Die Angestellte, welche gleichzeitig im Betriebsrat tätig ist, erklärte, ein fiktiver bezahlter Urlaubsanspruch läge bei genannter Stundenzahl (510) doch vor! Mit dieser Art der Berechnung war ich nicht einverstanden und versuchte diesmal schriftlich meine Ansprüche geltend zu machen. Statt eines Antwortschreiben kam ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag für ein Jahr. Selbstverständlich ohne persönliches Anschreiben. Diesen habe ich dankend abgelehnt.
Mein Vertrag endete 31.08.2012. Die Bezahlung erfolgte nur für Juni. Im Juli war ja keine Arbeit und im August hatte ich doch Urlaub. Wahrscheinlich unbezahlten wie ich leider feststellen musste. Selbst das Grundurlaubsgesetz wurde von den Herren der Geschäftsführung ignoriert. Für Angestellte sieht das selbstverständlich dort etwas anders aus, nämlich angenehmer und schöner. Einen Betriebsausflug habe ich auch einmal mitgemacht. Richtig exklusiv. Denn der wurde nur den Angestellten der Ausflug bezahlt. Bei mir galt das Argument: "das war doch in Ihrer Freizeit". Die Stunden würden nur den Angestellten der IHK gezahlt. Dieses Zitat stammte von oben genannter Dame aus der Lohnbuchhaltung welche gleichzeitig im Betreibsrat tätig ist. Fazit für Aushilfspförtner, Reinigungsfrauen, Servicekräfte gelten eigene IHK Gesetze. Deshalb möchte ich Ihnen sagen, dass nicht alle Mitarbeiter bei der IHK ein sorgenfreies Leben führen.