Bundesverband für freie Kammern e.V. Friedenswahl in den Handwerkskammern vor Gericht

13.02.2013

"Friedenswahl" in den Handwerkskammern vor Gericht            (13. 02. 2013)

Wie wenig demokratische Legitimation die Kammern besitzen, wird nirgends so deutlich wie beim Thema „Friedenswahl“ in den Handwerkskammern. Zu den Vollversammlungen der Handwerkskammern soll, der Theorie und dem Gesetz nach, genauso gewählt werden wie in den Industrie- und Handelskammern. Ein offensichtlicher und entscheidender Unterschied besteht aber darin, dass in den Handwerkskammern keine Einzelkandidaturen möglich sind, sondern komplette alle Gewerke und Bezirke umfassende Listen als Wahlvorschläge eingereicht werden müssen. So wird also eine Liste für die Arbeitgeber regelhaft von den Kammern selber zusammengestellt und die Liste für die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen kommt von den Gewerkschaften. Gibt es keine konkurrierenden Listen „entfällt der Wahlakt“ und gewählt ist, wer kandidiert. Die sogenannte „Friedenswahl“. Eine eigene Liste aufzustellen, ist für nicht organisierte Handwerker eine unüberwindliche Hürde. Wie ein nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in der Lage sein soll, eine eigene Liste einzureichen, ist noch unerklärlicher. Wie hoch diese Hürden sind, wird nicht zuletzt daran deutlich, dass es seit Kriegsende im ganzen Land lediglich drei Mal zu konkurrierenden Wahlen kam.
In Hamburg hat unser Kollege Anhalt gegen die letzten Friedenswahlen der Handwerkskammer geklagt und nach einem endlos langen Vorverfahren mit etlichen Merkwürdigkeiten (die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses fand sicherheitshalber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt) und langer, langer Wartezeit (die sogenannten Wahlen, die hier angefochten werden, datieren immerhin bereits im Jahr 2009) gibt es nun vor dem Verwaltungsgericht in Hamburg einen Termin für die mündliche Verhandlung. Sollte der Kläger Erfolg haben, steht bundesweit in allen 53 Handwerkskammern das System der Friedenswahlen vor dem Aus.

  • Termin: 21. 02. 2013
  • Zeit: 11:00 Uhr
  • Ort, Verwaltungsgericht Hamburg, Saal 3.01, im Gebäude Lübeckertordamm 4


Es ist bemerkenswert, dass selbst Prof. Dr. Kluth, Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht, welches nun nicht durch übermäßige Kritik an den Kammer bekannt ist, zum Thema der Friedenswahlen das folgende schreibt: „Hier hat sich zwar inzwischen ein hoher Grad der Perfektion in der Argumentation entwickelt, die auf Absprachen beruhenden Friedenswahlen als Akt demokratischer Legitimation erscheinen zu lassen.“ Und weiter: “ Wahlen ohne konkurrenziellen Kandidatur- und Wahlakt gibt es unter dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht. Diese Erkenntnis ist so schlicht wie überzeugend und sollte (...)  zu einer Umorientierung führen. Gerade durch die verfassungsrechtliche Einbindung der funktionalen Selbstverwaltung in Art. 20 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht führt daran kein Weg vorbei."  Dem ist nichts hinzuzufügen.