11.02.2013
Bayerische IHKn als FDP-Sponsor ? (11. 02. 2013)
Man sollte meinen, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur „Limburger Erklärung“ vom Juni 2010 mindestens in den Grundlagen mittlerweile klar ist, was an politischem Engagement der Kammern geht und was nicht. Dies gilt umso mehr, als zu dem Urteil eine Fülle von Kommentaren vorliegen und sich auch drei Kammerrechtstage ausführlich damit beschäftigt haben.
Einige haben aber immer noch nicht verstanden, wo die Grenzen des politischen Engagements für die Kammern liegen. So berichtet der Münchener Merkur, dass auf dem Parteitag der Bayerischen FDP im Januar die IHK mit einem Stand vertreten war. Nach Informationen des bffk soll es sich dabei um einen Stand des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages gehandelt haben. Dabei spielt es nach der Diktion des Bundesverwaltungsgerichtes aber keine Rolle, wenn hier nicht eine einzelne IHK aktiv geworden ist sondern ein Zusammenschluss von mehreren IHKn. Das Gericht hat diesbezüglich ausdrücklich ausgeführt „Entscheidend ist aber, dass durch einen solchen Zusammenschluss die Kompetenzen der Beklagten nicht erweitert werden“.Alleine schon eine solche Präsenz, ob als Sponsor oder nicht, ist aufgrund der Nähe zu einer politischen Partei unzulässig. Sollten hier tatsächlich auch Sponsorengelder geflossen sein, macht dies die Grenzüberschreitung nur noch eklatanter. Brisanz erhält der Stand der IHKn auf dem Parteitag auch besonders dadurch, dass dort ein Antrag zur Abschaffung des Kammerzwanges auf der Tagesordnung stand. Ganz offensichtlich sollte hier Einfluss genommen werden.Die bedenkliche Nähe zwischen Kammern und der Politik skizziert der bayerische Fall auch auf andere Weise deutlich. Denn für die Rechtsaufsicht über die Kammern, also eine mögliche notwendige Intervention, ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Dies steht unter der Führung von Martin Zeil, der gleichzeitig stellv. Landesvorsitzender der FDP ist. Hier von Befangenheit zu sprechen, ist grob untertrieben.Der bffk hat dennoch in dieser Angelegenheit sowohl die Rechtsaufsicht als auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.