01.11.2013
Teure Sause für IHK-Geschäftsführer oder Arbeit? (01. 11. 2013)
IHK-Geschäftsführer werden nicht müde die Last der Verantwortung und Arbeit zu betonen. Vor allem dann, wenn es gilt ihre hohen Gehälter zu rechtfertigen, die sie lieber mit denen der Wirtschaft vergleichen. Als denen von normalen Behördenchefs.
Zu den „Belastungen“ des Amtes gehört u.a. auch der sogenannte „Kollegentag“, der Jahreskongress des Verbandes der Geschäftsführer der deutschen Industrie- und Handelskammern. In diesem Jahr gönnte man sich vom 26. 09. 28. 09. den kleinen Spaß in Mailand. Das Programm lässt ahnen, dass Last und Lust hier nahe beieinander liegen.Donnerstag, 26. 09. begann mit dem „light Lunch“ um 14:00 Uhr. Der „lombardische Abend“ entließ die Teilnehmer in gelpöster Stimmung gegen 23:00 Uhr. Immerhin zwei anstrengende Stunden der Vorstandssitzung galt es dazwischen zu bewältigen.
Am Freitag wurde es dann richtig hart. Der Mitglieder-versammlung ab 09:00 Uhr (eine Stunde) folgte eine „Fach-tagung“, die immerhin 4 Stunden dauerte. Gut, dass nach dem anstren-genden 5-stündigen Arbeitstag dann noch ein 3-1/2-stündiger Festabend für Ausgleich sorgte.
Klar, dass man sich beim Ambiente an der Wichtigkeit der Teilnehmer orientierte. Zitat aus der Ausschreibung über die Location des Festabends: „Der Festabend wird im Spiegelsaal des Hotels Principe di Savoia, dem Hotel der Kaiser und Könige, der Mächtigen und der Reichen, stattfinden.“. Da freuen wir uns mit den illustren Kammer-Gästen. Das scheint auch angemessen, da schon das Get-together am Anreisetag standesgemäß in einer Villa stattfand, die als „einzigartiges Juwel am Stadtrand von Mailand – ein Schloss in einem weitläufigen Park“ beschrieben wird. Bleibt noch die Frage, wer den ganzen Spaß eigentlich bezahlt? Das Tagungspaket (195 €), die Sight-Seeing-Pakete (135 € bzw. 155 €), ganz zu schweigen von den Reisekosten, für das z.B. im 5*-West Palace Milan immerhin knapp 270 € pro Nacht fällig wurden. Wir werden diesen Fragen nun nachgehen, denn in einigen Bundesländern gelten ja Informationsfreiheitsgesetze, die auch für die Kammern gelten..... .