10.09.2014
Ahnungslose Kammerfunktionäre vor Strafverfolgung geschützt (10. 09. 2014)
Dass Ahnungslosigkeit der Kammerfunktionäre diese vor der Strafverfolgung schützt, wird mittlerweile von der Ausnahme langsam zum Regelfall. Ganz aktuell hat die Staatsanwaltschaft in Dresden ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden der Sächsischen Landesapothekerkammer eingestellt. Die den Ermittlungen zugrunde liegende Anzeige geht zurück auf den Prüfungsbericht des dortigen Landesrechnungshofes. Der hatte festgestellt, dass die Förderung von Personalkosten an Hochschulen und Universitäten im Freistaat Sachsen in Höhe von 120.000,00 Euro durch die Landesapothekerkammer rechtswidrig war. Dieser Feststellung hatte die Kammer dem Bericht nach auch nicht widersprochen.
Von einer Strafverfolgung will man aber nun absehen. Zwar heißt es in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft, „Damit liegt ein zweckwidriger Einsatz öffentlicher Mittel vor, der eine Haushaltsuntreue grundsätzlich darstellen kann“. Strafbar sei das aber nicht, weil nicht nachzuweisen sei, dass dem Vorstand der Sächsischen Landesapothekerkammer dies bewusst gewesen sei.Eine solche unterstellte Ahnungslosigkeit hatte schon im Jahr 2009 zur Einstellung der Ermittlungen gegen alle Hauptgeschäftsführer und Präsidenten der IHKn geführt, die zuließen, dass dem Dachverband DIHK nach Feststellung der Berliner Staatsanwaltschaft rechtswidrig ein Millionen-Kredit gewährt wurde. In Kassel und Stuttgart wurden mit derselben Begründung ebenfalls Verfahren eingestellt. Jedes Mal wurde ein Vermögensschaden bejaht. Die Ahnungslosigkeit der Verantwortlichen aber rettete sie vor der Strafverfolgung. Nun also die Sächsischen Landesapothekerkammer. Die Frage, die sich nun fast zwangsläufig stellt, kann also nicht lauten, ob sondern wann der nächste ahnungslose Kammer-Funktionär aktenkundig wird.
Link zur Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden