Bundesverband für freie Kammern e.V. Geschäftsführergehälter – der Schleier lüftet sich

31.01.2014

Geschäftsführergehälter – der Schleier lüftet sich                     (31. 01. 2014)

Die Forderung nach Veröffentlichung der Geschäftsführergehälter hat der bffk bereits im Jahr 2010 erhoben. Die Kammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts und der Gesellschaft, die ihnen Rechte und Pflichten verliehen hat, zu Transparenz und Rechenschaft verpflichtet. Genau deswegen müssen z.B. auch die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen ihre Bezüge offen legen.
ORH Bayern - 2011 -Seite 1Nachdem im Bericht des Obersten Bayerischen Rechnungshofes 2012 auch die Bezüge der IHK-Geschäftsführungen kritische Erwähnung gefunden haben (Zitat:“Das Vergütungsniveau (...) ist zt. erheblicher höher als im öffentlichen Dienst. (...) Deshalb erfordert die "pflegliche Behandlung der Leistungsfähigkeit der Kammerzugehörigen", dass sich die Vergütung des Hauptgeschäftsführers und der weiteren Führungskräfte grundsätzlich an dem Bezahlungsniveau des öffentlichen Dienstes orientiert“) ist der Druck auf die Kammern weiter gestiegen. In einem ersten Schritt veröffentlichen die meisten deutschen IHKn deswegen mittlerweile zumindest summarisch die Gehälter. Dies ist sicher ein Fortschritt, an dem sich gerne auch die Handwerkskammern ein Beispiel nehmen könnten. Auch die IHKn in Cottbus, Detmold, Heidenheim, Heilbronn, Köln, Siegen, Stuttgart, Ulm und Wuppertal müssen ebenfalls die Frage beantworten, warum sie selbst zu diesem kleinen Schritt nicht in der Lage sind.
Dass es bei der Frage nach der Höhe der Gehälter nicht um die Befriedigung simpler Neugierde geht, hat der o.e. Hinweis  des Obersten Bayerischen Rechnungshofes im Hinblick auf die zu hohe unangemessene Besoldung gegeben. Wenn Zwangsmitglieder der Kammern dann von Abfindungen in 6-stelliger Höhe wie z.B. in der IHK Schwerin aus den Medien erfahren, dann wird deutlich, dass es hier an Transparenz mangelt, die zwingende Voraussetzung für die Prüfung der Angemessenheit ist.
An dieser Stelle greift das Transparenzportal der IHKn auch noch zu kurz. Unberücksichtigt bleiben hier nämlich erhebliche Nebenleistungen für Pensionen und/oder weitere Einkünfte aus Mandaten der IHK-Funktionäre. Bei diesem Thema zeigen sich die Kammern immer noch zugeknöpft, wie jüngst ein Bericht des Nordkuriers deutlich machte.Als einer der Spitzenverdiener gilt der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, Schmidt-Trenz. Auch in Hamburg versucht man sich noch hinter der Gehaltssumme ohne Einbeziehung der Nebenleistungen zu verstecken. Diese Bastion gerät jetzt aber weiter ins Wanken. Denn wie das Hamburger Abendblatt heute berichtet, hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Einkünfte von Schmidt-Trenz zum Thema in der Hamburger Bürgerschaft gemacht.Vergessen wird in der Debatte immer, dass die Führungskräfte der Kammern selber weder unternehmerisches Risiko noch unternehmerische Verantwortung tragen. Ihre Gehälter also an denen der Wirtschaft zu orientieren ist sachfremd. Ein Kammergeschäftsführer ist im Prinzip nicht viel mehr – natürlich auch nicht viel weniger – als ein Behördenleiter. Es ist das Verdienst des Obersten Bayerischen Rechnungshofes, hier schnörkelos den Finger auf den Punkt gelegt zu haben.