Bundesverband für freie Kammern e.V. Hells Angels an Bestechung in der IHK Neubrandenburg beteiligt?

25.11.2014

Hells Angels an Bestechung in der IHK Neubrandenburg beteiligt?               (25. 11. 2014)

Die Staatsanwaltschaft Hanau und das Hessische Landeskriminalamt informieren heute in einer Pressemitteilung über ein Ermittlungsverfahren gegen 91 Tatverdächtige wegen Bestechung und Bestechlichkeit. Die Ermittlungen richten sich gegen Mitglieder der Türsteherszene, die so heißt es in der Pressemitteilung „die erforderlichen Sachkundebescheinigungen gemäß Gewerbeordnung für ihre Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe durch Bestechung bei der IHK Neubrandenburg erlangt haben“ dürften. Bereits im Juli 2014 gab es Durchsuchungen auch der Büroräume der IHK Neubrandenburg. Am heutigen Tage wurden erneut Objekte in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern durchsucht. Ob sich darunter auch wieder die Räume der IHK befinden, ist nicht bekannt.
Der Vorwurf lautet, dass, die angehenden Türsteher die erforderlichen Sachkundebescheinigungen gemäß Gewerbeordnung für ihre Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe durch Bestechung bei der IHK Neubrandenburg erlangt haben sollen. Nach bisherigen Ermittlungen wurden bis zu 1000 Euro für eine Bescheinigung gezahlt. Es gibt, wie es in der Pressemitteilung heißt, Verbindungen von den Sicherheitsfirmen zu den Hells Angels.

(NACHTRAG vom 27. 11. 2014 - Heute wurde dem bffk eine Pressemitteilung des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Hier wird den Aussagen in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Hessischen Landeskriminalamtes widersprochen. Es hätten "im Juli 2014 keine Durchsuchungen von Büroräumen" der IHK stattgefunden. Tatsächlich hätte "die IHK den Ermittlungsbehörden hier auf Anfrage verfahrensrelevante Unterlagen zur Verfügung" gestellt". Zudem weist das Landeskriminalamt darauf hin, dass dort "keinerlei Hinweise darauf vor, dass Mitarbeiter der IHK Neubrandenburg in Fälle von Bestechung bzw. Bestechlichkeit verwickelt sind." Ob den hessischen Behörden Erkenntnissen vorliegen, die in Mecklenburg Vorpommern nicht bekannt sind, kann der bffk nicht überprüfen.)

Link zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Hessischen Landeskriminalamtes

Link zur Pressemitteilung des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern