Bundesverband für freie Kammern e.V. Klage gegen den DIHK zugelassen

10.11.2014

Klage gegen den DIHK zugelassen                                              (10. 11. 2014)

Manchmal braucht es einfach Zeit. Im Jahr 2004 hatte eine Tochterfirma der Deutschen Umwelthilfe versucht, gegen den Dachverband der IHKn, den DIHK, gerichtlich vorzugehen. Im Streit standen damals Veröffentlichungen des DIHK im Vorfeld einer Wahl.
Die Klage scheiterte damals gleich im doppelten Sinne. Zunächst verwies das Verwaltungsgericht Berlin die Klage an das Landgericht und erklärte das Verfahren so zu einem Rechtsstreit zwischen Privaten – der gewerblichen GmbH als Klägerin und dem privaten DIHK als eingetragenem Verein. Das Landgericht wusste mit dem Rechtsstreit naturgemäß nicht viel anzufangen und wies die Klage ab. Eine Fortsetzung scheiterte wohl an zu hohen Kosten bzw. dem Kostenrisiko.
Heute erreicht uns die Nachricht, dass das Oberverwaltungsgericht in Berlin eine vergleichbare Klage, die von bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus auf den Weg gebracht wurde, vor dem Verwaltungsgericht zugelassen hat. Boeddinghaus hatte die Klage bereits im  Januar 2011 eingereicht. Sie richtet sich gegen aus seiner Sicht unzulässige Äußerungen des DIHK. Mit allen juristischen Mitteln hat der DIHK wieder versucht, eine Behandlung der Sache vor dem Verwaltungsgericht zu verhindern. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, die Klage im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuzulassen, ist unanfechtbar. Zur Begründung führt das OVG aus, die Entscheidung für den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht ließe sich „ohne Weiteres“ treffen. Was natürlich die Frage aufwirft, warum das dann 3 ½ Jahre gedauert hat. Aber manchmal braucht es einfach Zeit.