Bundesverband für freie Kammern e.V. Vorbild Wahlrechtsreform bei den Wirtschaftsprüfern

13.10.2014

Vorbild Wahlrechtsreform bei den Wirtschaftsprüfern               (13. 10. 2014)

Jahrzehntelang galt bei den Wahlen der Wirtschaftsprüfer das bequeme Das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht, was besonders dann oft zu hören ist, wenn bequeme Menschen sich gegen notwendige Reformen stemmen. Und dieses Wahlsystem (Listenwahlen nach dem Mehrheitswahlrecht als Präsenzwahlen mit der Möglichkeit zur Erteilung von Vollmachten) in der Wirtschaftsprüferkammer galt aus gutem Grund als nicht besonders demokratisch.
Nachdem auch aus der Kammer heraus Reformversuche scheiterten wurde das Wahlsystem der Wirtschaftsprüfer in den letzten Jahren gleich zwei Mal recht grundlegend verändert. Und darf, das sei hier klar deutlich formuliert, als Vorbild für andere Kammern gelten.Zunächst wurde zu den Wahlen im Jahr 2011 das Briefwahlsystem eingeführt. Damit entfiel die Praxis, dass die immer gleichenn Vertreter der Branche mit Vollmachten ausgestattet zu den Präsenzwahlen anreisten, um dort die immer gleichen Vertreter der Branche an die Spitze der Wirtschaftsprüferkammer zu wählen. Zum Schrecken des Establishments führte das neue Briefwahlsystem verbunden mit einem engagierten Wahlkampf gleich im ersten Anlauf förmlich zu einem Umsturz in der Kammer. Die Liste der angetretenen Reformer gewann die Mehrheit und damit alle Sitze. Das Establishment ging leer aus. Zu den diesjährigen Wahlen wurde das Wahlrecht erneut geändert. Neu ist das Verhältniswahlrecht, sodass die Mandate jetzt dem Abstimmungsergebniss entsprechend auf die Listen verteilt werden. Und neu ist, dass die Wählerinnen und Wähler ähnlich wie bei den Kommunalwahlen z.B. in Hessen und Bayern jetzt auch innerhalb der Listen Einfluss auf das Ranking nehmen können (kumulieren und panaschieren). Damit hat die Demokratie die Wirtschaftsprüferkammer wirklich erreicht.
In zweierlei Hinsicht kann dies als Vorbild gelten. Wer mit Staunen und Unglauben verfolgen musste, dass eine Liste kritischer Handwerker im HWK-Bezirk Konstanz trotz eines hervorragenden Wahlergebnisses von 45,6 Prozent aufgrund des antiquierten und undemokratischen Wahlrechts in den Handwerkskammern mit keinem einzigen Sitz in der Vollversammlung vertreten sein wird, der vermag nun ein praktisches Beispiel aufzuzeigen. Demokratie und Kammern müssen nicht im Widerspruch zueinander stehen.
Das System der Listenwahl zeigt zudem, dass eine solche inhaltliche Positionierung auch ein Vorbild für andere Kammern sein kann. Die Vorstellung, dass es branchenübergreifend keine gemeinsamen Vorstellungen und Ziele für die Kammerarbeit geben kann, wurde durch die gemeinsamen Kandidaturen der Kaktus-Gruppe/Stuttgart, von pro-KMU/Berlin, der Gruppe Die-Kammer-sind-WIR!/Hamburg und der Initiative „Kammern ohne Zwang – Hessen“/Kassel bereits eindrucksvoll widerlegt. Mehr Demokratie, inhaltlich und formal wird automatisch zu höheren Wahlbeteiligungen führen. Genau davor haben die Kammerfürsten große Angst. Denn Fürsten haben viele gute Gründe, demokratische Wahlen zu fürchten.... .