Bundesverband für freie Kammern e.V. EU-Petition wird nationale Petitionsausschüsse beschäftigen

23.04.2015

EU-Petition wird nationale Petitionsausschüsse beschäftigen

Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat nach fast 4jährigen Beratungen die vom bffk koordinierte Petition gegen den Kammerzwang geschlossen. Gleichzeitig aber wurde die Petition an die Petitionsausschüsse in Österreich und Deutschland überwiesen.
Bemerkenswert war zum einen, mit welchen Worthülsen die Befürworter des Kammerzwangs ihre Pfründe verteidigen. Die Kammern hatten eigens den Vize-Präsidenten des Europäischen Parlaments aufgeboten, dessen Einlassungen inhaltlich alle Textbausteine, die sich in IHK-Papieren reproduzierte. Bemerkenswert war zu anderen, dass sich weder die EU-Kommission noch die Mehrheit im Petitionsausschuss für die gravierenden rechtlichen Unterschiede zwischen den Aufgaben und der Funktion von Berufsständischen Kammern und den Industrie- und Handelskammern interessierten. Genau diese Unterschiede, die für die Petenten von Prof. Dr. Bernhard Kempen präzise dargestellt wurden, aber sind es, die einen deutlichen Konflikt zwischen der Niederlassungsfreiheit und dem Kammerzwang begründen. Einzig das grüne Mitglied im Petitionsausschuss, Margrete Auken aus Dänemark wollte sich mit oberflächlichen und unpräzisen Antworten nicht zufrieden geben und drang – am Ende gegen die von der Kammerlobby mobilisierte Mehrheit erfolglos – auf eine Sachklärung.
Die Überweisung an die Petitionsausschüsse im Nationalrat und im Bundestag aber bietet dennoch die Möglichkeit, weiter die verfassungs- und europarechtlichen Probleme zu thematisieren.