Bundesverband für freie Kammern e.V. Bestellung der neuen IHK-Hauptgeschäftsführerin in Kassel auf der Kippe

22.04.2015

Bestellung der neuen IHK-Hauptgeschäftsführerin in Kassel auf der Kippe

Die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg hat in der letzten Woche eine neue Hauptgeschäftsführerin bestellt. Ausgestattet mit jährlich 228.000,00 Euro soll die als Wirtschaftssenatorin in Berlin gescheiterte Sybille von Obernitz ab Januar 2016 die Geschicke der IHK lenken. Vielleicht aber auch nicht.Widerspruch ObernitzDenn gegen die Bestellung hat bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus, der auch Mitglied der Vollversammlung in Kassel ist, Widerspruch eingelegt bzw. er hat die Wahl angefochten. Hintergrund ist, dass die Bestellung als Abschluss eines mehr als dubiosen Auswahlverfahren in offener Abstimmung erfolgte. Mit der Behauptung der IHK-Führung, eine solche Bestellung als Hauptgeschäftsführerin sei keine Wahl, wurde das notwendige Quorum für eine geheime Abstimmung unerreichbar. Ob man in der IHK  Angst  vor zu vielen Nein-Stimmen hatte? Die Möglichkeit zur geheimen Wahl gehört zu den minimalsten demokratischen Standards. Damit war die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg in der letzten Woche überfordert.
Jetzt wird es jedenfalls spannend. Denn folgt man in der IHK der Rechtsprechung des OVG Lüneburg, dann ist die Bestellung der neuen Hauptgeschäftsführerin ein Verwaltungsakt. Der eingelegte Widerspruch hätte aufschiebende Wirkung und die ggf. gerichtliche Klärung, ob eine geheime Abstimmung notwendig gewesen ist, könnte sich über Jahre hinziehen. Will man sich einem langjährigen  Widerspruchsverfahren entziehen und behandelt den Widerspruch als Anfechtung der Wahl, wird man sich inhaltlich der Anforderung auf eine geheime Abstimmung kaum entziehen können und müsste der Anfechtung stattgeben. So oder so spricht einiges dafür, dass die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg sich bald nochmals mit dem Thema beschäftigen muss.