Bundesverband für freie Kammern e.V. Verschwundene IHK-Millionen in Oldenburg - bffk liegt falsch

19.12.2015

Verschwundene IHK-Millionen in Oldenburg - bffk liegt falsch

Mit deutlichen Worten hat der bffk eine vermeintliche Vermögensbildung in der IHK Oldenburg kritisiert. Dabei geriet auch die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen ins Visier der bffk-Kritik. Heute nun müssen wir feststellen: da lagen wir falsch.Was war geschehen? Die IHK Oldenburg hatte zum 31. Dezember 2013 die sogenannte Nettoposition um 1,7 Millionen Euro angehoben. Aufgrund einer Panne in der IHK-Verwaltung wurde diese Erhöhung zunächst sowohl zum 31. Dezember 2012 als auch zum 31. Dezember 2013 in den Bilanzen angezeigt. Nach der Bericht des bffk hat die IHK diesen Fehler zeitnah korrigiert. Es blieb der Streit um die Frage, ob die Erhöhung der Nettoposition im Sinne einer rechtskonformen Haushaltsführung zulässig sein konnte. Der bffk hatte sich dort festgelegt und sowohl die Verantwortlichen in der IHK als auch im niedersächsischen Wirtschaftsministerium deutlich kritisiert.
Erfreulicherweise hat diese Kritik zu einem konstruktiven fachlichen Austausch geführt, an dessen Ende der bffk nun feststellen muss: die Erhöhung war zulässig. Der bffk lag mit seiner Kritik falsch.
Diese korrigierte Beurteilung folgt der Einsicht, dass im Falle der IHK Oldenburg tatsächlich eine faktische Unterdeckung von Verpflichtungen, die sich auf der Passivseite der Bilanz der IHK darstellte, vorlag. Diesen Verpflichtungen stand auf der Aktivseite der Bilanz keine ausreichende Deckung gegenüber. Der notwendige Zufluss von Mitteln auf der Aktivseite lässt sich auf der Passivseite dann tatsächlich nur in einer Anhebung Nettpoposition darstellen. Offen bleibe für den bffk allerdings zwei Fragestellungen:

  1. Die Bildung von Ausgleichsrücklagen in der Höhe halten wir nach wie vor für überzogen.
  2. Nach den gutachterlichen Erkenntnissen und der Debatte um die Pensionszusagen in der IHK Lüneburg-Wolfsburg sehen wir den dringenden Bedarf der Überprüfung der Pensionssysteme in allen deutschen IHKn – auch der in Oldenburg.

Es wäre erfreulich, wenn sich der konstruktive fachliche Dialog nun an diesen Fragestellungen fortsetzen ließe.