31.07.2016
Die Millionen der Landesärztekammer Niedersachsen
Dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum rechtswidrigen Vermögen der IHK Koblenz durchaus auch auf andere Kammern übertragbar ist, ist schon lange kein Geheimnis. Schon sehr früh informierte beispielsweise der Dachverband der Handwerkskammern seine Mitglieder, dass das auch für Sie gilt. Dem bffk liegen nun der Jahresabschluss 2014 der Landesärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und auch die Haushaltsplanung für 2016 vor. Und diese Zahlen haben es in sich. Die ärztlichen Kammerfürsten haben den Jahresabschluss für "streng vertraulich" erklärt. Wer die Zahlen analysiert, versteht auch warum. Zwei Beispiele sollen das markieren.
Entsprechend der Haushalts- und Kassenordnung der ÄKN darf die allgemeine Rücklage in Höhe von 50 Prozent der jährlichen Ausgaben betragen (§ 2 Abs. 4). Es darf durchaus bezweifelt werden, ob dies - rd. 10,3 Millionen - nicht schon zu üppig ist. Aber die tatsächlich vorgehaltene Rücklage beträgt 14,5 Millionen. Damit verstößt die Ärztekammer gegen ihre eigenen Bestimmungen. Entscheidend ist, dass die völlig überzogene Rücklagen- bzw. Vermögensbildung dazu führt, dass jedes Mitglied der Ärtzekammer die Beitragszahlung im Moment verweigern kann.
Das zweite Beispiel markiert, was passiert, wenn zu viel Geld gehortet wird. Entsprechend des Haushaltsplans sollen über 5 Millionen Euro an Rücklagen aufgelöst werden. U.a. zum Bau einer Dachterasse oder eines Sitzungssaales. Gegenüber der Presse ließ die ÄKN verlauten, dass dafür 1 Million Euro verausgabt werden soll. 1 Million Euro (Mitgliedsbeiträge) für eine Dachterasse. Oder 1 Million Euro für einen Sitzungsraum. Bezahlen sollen das die Mitglieder für Funktionäre, die sich obendrein mit üppigen Aufwandsentschädigungen zusätzlich die Taschen vollstopfen.