Bundesverband für freie Kammern e.V. Die Rücklagen-Schummler der Industrie- und Handelskammern

22.09.2016

Die Rücklagen-Schummler der Industrie- und HandelskammernKeine Frage, die vielen und am Ende erfolgreichen Klagen gegen eine rechtswidrige Vermögensbildung in den IHKn haben Wirkung gezeigt. Neben diesen erfolgreichen Klageverfahren haben mittlerweile etliche IHKn außergerichtlich die weiße Fahne geschwenkt. Die IHKn in Arnsberg und Lippe zu Detmold haben Bescheide aufgehoben, nachdem Klagen eingereicht waren, die IHKn in Frankfurt/M., Koblenz und der Pfalz haben Bescheide nach Widersprüchen ganz oder teilweise aufgehoben. Besonders tricky versuchte es die IHK Cottbus, die mitteilen ließ, man werde der Beitragsforderung nicht weiter nachgehen. Deswegen erübrige sich ein formeller Widerspruchsbescheid. Allen Fällen ist eines gemeinsam. Die Kammern wollen den Eindruck vermeiden, dass die Vermögensbildung tatsächlich einen Rechtsverstoß darstellt und damit in Folge eines deutlichen Vermögensabbaus die Beitragsveranlagung insgesamt zugunsten aller Mitglieder zu verändern ist. Der Weg der IHK Berlin, rückwirkend Rücklagen abzubauen und das Geld direkt an die Mitglieder zu erstatten, ist immer noch eine Ausnahme.Im Hintergrund zieht bei dem Versuch, in den laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren ernsthaft auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu reagieren aber auch sich für die Zukunft zu wappnen, der IHK-Dachverband die Fäden. Unter Führung des DIHK präsentierten die Kammerfunktionäre, angeführt vom Hauptgeschäftsführer Wansleben, schon Anfang März im Bundeswirtschaftsministerium einen denkwürdigen Vorschlag. In Zukunft könnte das notwendige Rücklagevolumen nach der Monte-Carlo-Simulation berechnet werden. Auf die Idee muss man erst mal kommen. Wikipedia erklärt das so „eine sehr große Zahl gleichartiger Zufallsexperimente stellt die Basis dar. (….) Die Zufallsexperimente können entweder – etwa durch Würfeln – real durchgeführt werden oder in Computerberechnungen über Erzeugung geeigneter Zufallszahlen.“ Ob man dem Gebot der Schätzgenauigkeit, dessen Beachtung das Bundesverwaltungsgericht betont hat, mit Würfeln und Zufallsexperimenten näher kommt, DIHK-Rücklagen 1 - SEP16darf getrost bezweifelt werden. Mittlerweile sind die Strippenzieher einen Schritt weiter. Eine „ad-hoc Arbeitsgruppe Muster-Risiko-katalog" unter Vorsitz des Hauptgeschäftsführers der IHK Darmstadt hat ein Online-Tool entwickeln lassen, mit dem die Kammern flott und einfach ihre Risiken mit ein paar Einträgen und Klicks berechnen können sollen. Kompetente Wirtschaftsprüfer fragen, wenn das schallende Gelächter verklungen ist, wie man ernsthaft glauben könne, einem so komplexen Thema so seriös gerecht werden zu können. Aber, wer das Benutzerhandbuch liest und sich die Folien des Workshops anschaut, merkt schnell, dass es um eine seriöse Umsetzung unter wirklicher Beachtung des Gebotes der Schätzgenauigkeit nicht geht. Stattdessen hat man hier ein Instrument entwickelt, mit dem flott möglichst viele Risiken möglichst hohe Rücklagen rechtfertigen sollen. Anschaulich wird diese Einseitigkeit dadurch, dass in all den Unterlagen an keiner Stelle mögliche Chancen in die Bewertung einfließen, die mögliche Risiken kompensieren könnten. Eine Risikobewertung, die jede möglichen positiven Einflüsse komplettDIHK-Rücklagen 2 - SEP16 ausblendet, kann in ihrer Einseitigkeit niemals dem Gebot der Schätzgenauigkeit gerecht werden.

Richtig spannend ist dabei aber, dass etliche rechtliche Risiken, die in den zzt. laufenden Gerichts- und Widerspruchsverfahren eine Rücklagenbildung rechtfertigen sollen – z.B. der Ausgang des Verfahrens um die Zwangsmitgliedschaft vor dem Bundesverfassungsgericht -  in dem Risikohandbuch, das die AG erarbeitet hat, als „nicht relevant“ bezeichnet werden. Das macht einmal mehr deutlich, wie dreist und skrupellos die IHK-Schummler gegen die Widersprüche und Klagen der Mitglieder zu Werke gehen, um eine rechtswidrige Vermögensbildung zu rechtfertigen und die Ausschüttung der angehäuften Millionen an die Mitglieder zu verhindern.