25.06.2016
Fleißiger Rechnungshof - desaströse Feststellungen zur IHK + HWK Hannover
Manchmal findet der Mensch beim Sraßenbahnfahren eine höchst interessante Lektüre. So ging es nun auch unserem Geschäftsführer, der gleich zwei Berichte des Landesrechnungshofes in Niedersachsen über Prüfungen der HWK und der IHK Hannover fand. Nun ist das "Aktenfressen" nicht Jedermanns Sache. Und bewertende Äußerungen werden oft als einseitig empfunden. Daher beschränken wir uns im weiteren überwiegend auf Zitate aus den Berichten.
Über die IHK Hannover schreibt der Rechnungshof:
"Wesentliche Feststellungen
- Die Baurücklage der IHK Hannover entspricht derzeit nicht dem zum 01.01.2014 neu angepassten Finanzstatut. Umfang und Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme sind nicht hinreichend konkretisiert. Die IHK Hannover muss dies unverzüglich nachholen.
- Die IHK Hannover erhöhte das Festgesetzte Kapital aus Mitteln der Baurücklage. Dies halten wir für rechtlich bedenklich.
- Die Vollversammlung stellte das Budget bezogen auf den Personalaufwand auf einer unvollständigen Informationsgrundlage fest. Die IHK Hannover muss der Vollversammlung sämtliche Informationen vorlegen, die zur Beurteilung der Angemessenheit des Personalaufwands erforderlich sind.
- Die Vollversammlung muss auch über die Grundsätze der Vergütung des Hauptgeschäftsführers und seiner Stellvertreter entscheiden."
"Die Liquiditätsrücklage, die die IHK Hannover noch nie in Anspruch genommen hat"
"Die Ausgleichsrücklage belief sich zum Jahresende 2010 auf 51,1 % der Betriebsaufwendungen und überschritt damit die Obergrenze von 50 % der Betriebsaufwendungen. (...) In welchem Umfang dies [die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage; Anm. bffk] geschah, habe sie allerdings weder berechnet noch ausgewertet"
Hinsichtlich der gebildeten Baurücklage von ca. 25 Millionen fehlten dem Rechnungshof nachvollziehbare Belege.
"Eine sachliche Begründung für die Erhöhung des Festgesetzten Kapitals [der Nettoposition; Anm. bffk] gibt es somit aus unserer Sicht nicht."
"Nicht realisierte Erträge [stille Reserven; Anm. bffk] in Höhe von über 13 Mio. € zum 31.12.2013 sind nicht mehr mit diesen Vorgaben [wirtschaftlich und sparsam zu agieren; Anm. bffk] in Einklang zu bringen."
"In Anbetracht der beträchtlichen [Hervorhebung durch den bffk] Höhe der Vergütung des Hauptgeschäftsführers halten wir es zudem unter Transparenzgesichtspunkten für bedenklich, dass lediglich zwei Mitglieder des Präsidiums die Höhe der Vergütung bestimmen und mit Ausnahme des Abteilungsleiters Personal und Organisation keine weiteren Personen hiervon Kenntnis haben."
Über die HWK Hannover schreibt der Rechnungshof:
"Wesentliche Feststellungen
- Betriebsmittelrücklage und Ausgleichsrücklage der Handwerkskammer Hannover waren nahezu durchgängig unzureichend dotiert.
- Die HWK Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH ist strukturell defizitär.
- Die Handwerkskammer Hannover ließ durch die HWK Projekt- und Servicegesellschaft mbH ein Tagungszentrum für 6,4 Mio. € errichten. Es war für uns nicht nachvollziehbar, ob die Handwerkskammer Hannover hierfür im Vorfeld eine fundierte Bedarfsanalyse sowie eine Kosten-Nutzen-Untersuchung im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vornahm.
- Durch die großzügige Zulagengewährung hat sich die Handwerkskammer Hannover von der Entgeltordnung des TV-L entfernt.
Kein Zweifel kann nach den Erkenntnissen des Rechnungshofes daran bestehen, dass die Handwerkskammer selbst ihre finanzielle Lage als schwierig einschätzt.
"Angesichts der strukturell defizitären Situation der PSG [Projekt- und Servicegesellschaft mbH; Anm. bffk] muss die Handwerkskammer Hannover ihre Tochtergesellschaft zunächst einer Aufgabenkritik unterziehen. Wegen der widersprüchlichen Aussagen des Hauptgeschäftsführers zur Bedeutung des Geschäftsfelds „Projekte“ der PSG haben wir Zweifel, dass seitens der Handwerkskammer Hannover eine klare Vorstellung von den künftigen Aufgaben der PSG besteht."
"Die Handwerkskammer Hannover hätte vor Errichtung des Tagungszentrums [Förderungs- und Bildungszentrum in Garbsen; Anm. bffk] eine fundierte Bedarfsanalyse sowie eine Kosten-Nutzen-Untersuchung im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vornehmen müssen."
"Die bisherige Vorgehensweise der Handwerkskammer Hannover bei Gewährung von Zulagen halten wir für systemwidrig und tendenziell unwirtschaftlich."
Dem bffk liegen die vollständigen Rechnungsprüfungsberichte vor. Aus Rücksicht auf die Arbeit des Landesrechnungshofes (LRH) verzichten wir auf eine weitere Veröffentlichung und verlinken hier nur zu den offiziellen Verlautbarungen.