13.01.2016
IHK Berlin setzt MaßstäbeAn dieser Stelle muss der bffk viel zu oft über Missstände, Blockaden, Skandale und Reformunfähigkeit aus den Kammern berichten. Das, was es in der IHK Berlin nun positiv zu erwähnen gilt, ließe sich im Hinblick darauf, wie lange es nun bis zu einer Umsetzung gedauert hat, sicherlich auch kritisch beurteilen. Wer aber die unter den IHKn immer noch weit verbreitete Blockadehaltung und Reformunfähigkeit weiß, kommt nicht umhin nun die aktuellen Vorgänge in der IHK Berlin als richtige Schritte in die richtige Richtung zu bewerten.1. Rücktritt der kooptierten Mitglieder der VollversammlungZur Sitzung am 08. Januar 2016 haben nun tatsächlich wie schon angekündigt alle kooptierten (also der nachträglich zugewählten) Mitglieder der Vollversammlung ihren Rücktritt erklärt. Sie ziehen damit die notwendige Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juni 2015. Da nach Vorlage der Urteilsbegründung diese Damen und Herren bereits auf ihr Stimmrecht verzichtet haben, ist die IHK Berlin für die Konsequenz im Umgang mit dem Urteil ohne jede Einschränkung vorbildlich. Ähnliche Rücktritte sind so nur aus Heilbronn und Siegen bekannt. In anderen IHK-Bezirken soll es das auch gegeben haben, wurde aber dann wohl nicht-öffentlich/eher klammheimlich abgewickelt. In Hamburg, Bonn, Stuttgart und Kassel sind mittlerweile Klagen gegen die IHKn anhängig, um das Urteil auch in diesen Bezirken durchzusetzen.2. Bekanntgabe des Gehaltes des HauptgeschäftsführersNicht sehr offensiv, nicht mit der vollständigen Transparenz aber dennoch mit einem Mehr an Transparenz hat die IHK Berlin ebenso zur Sitzung der Vollversammlung am 08. Januar 2016 den Schleier vom Gehalt des Hauptgeschäftsführers gelüftet. In den Anlagen zur Vollversammlung fand sich als Randbemerkung ohne weiteren Hinweis die Angabe, dass der Hauptgeschäftsführer ein Gehalt von 225.000,00 Euro nebst möglichem Anspruch auf Leistungsprämie in Höhe von 50.000,00 Euro erhält. Es fehlen die Angaben über die Kosten der Altersvorsorge (geschätzte ca. 110.000,00 Euro) und weitere Nebeneinkünfte. Gegenüber der Vollversammlung erklärte die IHK-Führung, dass diese bis zu einem Monatsgehalt eines stellv. Hauptgeschäftsführers betragen dürften und auch nicht an die IHK abgeführt werden müssten.Fragen dürfen wir nun, warum „Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute“ im Umgang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nur in so wenigen IHK-Bezirken wirklich spürbar sind. Und die vielen anderen IHKn in Deutschland müssen nun einmal mehr erklären, warum diese Geheimniskrämerei um die Gehälter nicht endlich aufgegeben wird. Sicherlich darf angesichts der Größe und Bedeutung der IHKn in Hamburg und Berlin, die sicherlich vergleichbar sind, ganz besonders die Frage erlaubt sein, warum der Hamburger Hauptgeschäftsführer ein so unverschämt übertriebenes Gehalt bezieht.