Bundesverband für freie Kammern e.V. Bilanzfälschung in der IHK straffrei

07.02.2017

Bilanzfälschung in der IHK straffrei

Eine bemerkenswert und erfreulich schnelle Reaktion der Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern auf die Strafanzeige des bffk wegen Bilanzverschleierung in der IHK Pfalz führt zu einem überraschenden Ergebnis. Bilanzfälschung und Bilanzverschleierung - in der Privatwirtschaft aus guten Gründen mit Strafe bedroht - bleibt in einer IHK strafrei. Auf diesem Hintergrund ist sehr verständlich, warum die Verantwortlichen der IHK Pfalz angesichts der Strafanzeige Gelassenheit demonstrierten. Denn was soll einem beim kunstvollen Frisieren der Bilanz schon passieren, wenn einem nichts passieren kann.

Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass der Verweis im § 3 Abs. 7a IHK-Gesetz auf die Anwendbarkeit des Dritten Buches des Handelsgesetzebuches, wo sich auch § 331 findet, der Bilanzfälschung und Bilanzverschleierung mit Strafe bedroht, für eine Anwendung der Strafandrohung auch auf eine IHK nicht ausreicht. Eine gute Nachricht für die IHK Pfalz und alle anderen Kammerfunktionäre, die kunstvoll Bilanzen frisieren oder frisiert haben. Eine ganz schlechte Nachricht für den Rechtsstaat.

Link zum Schreiben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern