24.01.2017
Bilanzverschleierung in der IHK Pfalz aufgedeckt - bffk stellt Strafanzeige
Es gehört mittlerweile neben der normalen Verbandsarbeit zum Tagesgeschäft des bffk, mit individuellen Recherchen zur Vermögenslage einzelner Kammern bffk-Mitglieder in Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen Beitragsbescheide zu unterstützen.
Im Zusammenhang mit solchen Recherchen hat der bffk nun eine massive Bilanzverschleierung in der IHK Pfalz aufgedeckt, mit der über Jahre der erhebliche Vermögenszuwachs aus millionenschweren Jahresgewinnen getarnt wurde.
Zur Praxis der IHK Pfalz gehört seit dem Jahr 2011, dass Bilanzgewinne in der Rubrik "Ergebnisvortrag" der Gewinn- und Verlustrechnung der Folgejahre unterschlagen wurden. Die millionenschwere Zuführung dieser Gewinne zu den Rücklagen fand in den Gewinn- und Verlustrechnungen keinen bzw. verschleiernd nur minimalen Niederschlag. Zwischen dem 31. Dezember 2010 und dem 31. Dezember 2013 stiegen die Rücklagen der IHK Pfalz um fast 17 Millionen Euro. In den Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Jahre wurden Zugänge zu den Rücklagen aber lediglich in Höhe von wenig mehr als einer Million Euro verbucht.
Noch schlimmer wurde es im Jahr 2014. Da liest man in der Gewinn- und Verlustrechnung von einer Entnahme von rd. 4,7 Millionen Euro aus einer "Beitragsentlastungsrücklage", die Teil der anderen Rücklagen sein soll. Tatsächlich wurde diese Beitragsentlastungsrücklage aber außerhalb der Bilanz geführt, denn in der Bilanz lässt sich weder die Zuführung von Mitteln zu einer solchen Rücklage noch die Entnahme nachvollziehen. In Wirklichkeit wurde hier der erneute Millionengewinn des Jahres 2013 umettiketiert. Denn auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen blieb die Zuführung von Mitteln zu dieser Rücklage unerwähnt. So erfreulich wie notwendig es war, die Millionengewinne endlich unmittelbar an die Mitglieder zurückzugeben, so rechtswidrig ist der Umgang der Bildung einer Rücklage außerhalb der Bilanz.
Die IHK Pfalz rühmt sich im Bilanzbericht 2014 dabei, dass durch den zeitweisen Verzicht auf 75 Prozent der Beiträge die Mitglieder entlastet und "die unvorhergesehenen Ergebnisse der Vorjahre nahezu vollständig abgebaut" worden seien. Die Wahrheit ist eine andere. Die ungeplanten Gewinne der IHK Pfalz betrugen in den Jahren 2009 - 2013 sage und schreibe 22.464.826,22 Euro. Mit dem Jahresabschluss 2014 wurden davon gerade einmal knapp 4,7 Millionen an die Mitglieder erstattet.
Ganz offenkundig dienten die unrichtigen und verschleiernden Angaben in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung dazu, die Anhäufung von Vermögen in den Rücklagen der IHK Pfalz zu tarnen. Als dann eine weitere Anhäufung im Jahr 2014 beim besten Willen nicht mehr zu rechtfertigen war, sollte wohl die vermeintliche Beitragsentlastungsrücklage zu einer möglichst geräuschlose Rückabwicklung beitragen. Es ist bezeichnend, dass diese Manipulationen an Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen von den Rechnungsprüfern nicht beanstandet wurden. Dies ist ein weiterer Hinweis auf den dringenden Bedarf einer unabhängigen Prüfung durch die Landesrechnungshöfe.
Der bffk hat gegen die Verantwortlichen in der IHK Pfalz Strafanzeige wegen des dringenden Verdachtes unrichtiger und verschleiernder Angaben gemäß § 331 HGB, an welches die IHKn kraft Gesetz gebunden sind, gestellt.
Link zur Strafanzeige des bffk
NACHTRAG vom 25. Januar 2017: zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung am 23. Januar 2017 hatte es die IHK Pfalz noch nicht geschafft, den Jahresabschluss 2015 im Internet zu veröffentlichen. Heute nun ist er dort zu finden. Und: in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2015 hat der Bilanzgewinn 2014 auch wieder Erwähnung gefunden. Genauso wie eine weitere Ausschüttung aus der ominösen Beitragsentlastungsrücklage, die diesmal nicht nur in der Gewinn- und Verlustrechnung sondern auch in der Bilanz abzulesen ist. Machbar scheint eine korrekte Darstellung der Buchhaltung also.
NACHTRAG vom 07. Feburar 2017: Eine bemerkenswert und erfreulich schnelle Reaktion der Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern führt zu einem überraschenden Ergebnis. Bilanzfälschung und Bilanzverschleierung - in der Privatwirtschaft aus guten Gründen mit Strafe bedroht - bleibt in einer IHK strafrei. Lesen Sie hier mehr.