06.01.2017
Freiwilliger Verzicht auf Zwangsbeiträge - geht das?
Eines der zentralen Wahlkampfthemen vor den anstehenden Wahl zum Plenum (Vollversammlung) der Handelskammer Hamburg ist das Versprechen der Kammerreformer die Zwangsbeiträge "abzuschaffen". Sie sehen sich nun mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ein solches Versprechen schon unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nicht einzuhalten ist. Zum Beweis werden Aussagen des Vorsitzenden des Instituts für Kammerrecht, Prof. Dr. Kluth, herangezogen, der auf die bundesgesetzliche Grundlage der Beitragserhebung durch die Kammern verweist.
Tatsächlich wird hier seitens des Kammer-Establishments offenkundig bewusst mit einer Unschärfe der Begrifflichkeit (was bedeutet "Abschaffung"?) operiert, um den Kammerreformern vermeintlich unseriöse Versprechen nachzuweisen. Denn natürlich kann eine lokale IHK nicht das Bundesgesetz ändern, und die Zwangsbeiträge "abschaffen". Andererseits kann eine lokale IHK genauso natürlich im Rahmen ihres Rechtes zur Selbstverwaltung auf eine Beitragserhebung verzichten. Es ist bezeichnend, dass Kammerfunktionäre, die sonst nicht müde werden, auf den weiten unantastbaren Gestaltungsspielraum der Kammern in der funktionalen Selbstverwaltung zu verweisen, plötzlich Grenzen der Selbstverwaltung entdecken, wo der Gesetzgeber gar keine gezogen hat.
Der bffk hat nun zu dieser Thematik eine Kurz-Stellungnahme vorgelegt, um die Debatte zu versachlichen.