04.05.2017
IHK Köln veröffentlicht Geschäftsführergehalt - Prämie trotz Dauerversagen
Zunächst die gute Nachricht. Wenn nun auch die IHK Köln endlich das Gehalt Ihres Hauptgeschäftsführers veröffentlicht hat, dann ist das ein Fortschritt. Auch wenn es absurd anmutet, die Umsetzung einer selbstverständlichen Transparenz zu würdigen, so muss berücksichtigt werden, dass diese Selbsrverständlichkeit eben nur in den wenigsten IHKn auch selbstverständlich praktiziert wird.
Das, was die IHK Köln da hinsichtlich der Vergütung ihres Hauptgeschäftsführers nun aber veröffentlicht hat, hat ähnliches Skandalpotential wie das Gehalt des Hauptgeschäftsführers der Handelskammer Hamburg. Satte 320.000,00 Euro kassiert der Kölner IHK-Boss jährlich für die Leitung (s)einer Behörde mit rd. 200 Mitarbeitern und ohne jedes unternehmerische Risiko. Dazu kommen wohl noch ein paar Zusatzkosten für Altersversorgung etc. in weiterer deutlich fünftstelliger Höhe. Da werden die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mit Füßen getreten. Und natürlich war es nicht die Vollversammlung der IHK, die diese fürstliche Entlohnung genehmigt hat. Die Vollversammlungsmitglieder der IHK Köln haben von den Zahlen nämlich selbst gestern erstmals Kenntnis erhalten.
Skandallös ist aber nicht nur die Höhe der Vergütung sondern auch die Tatsache, dass ein Großteil - immerhin 140.000,00 Euro pro Jahr - als Prämie bezahlt wird. Man darf schon dem Grunde nach die Frage stellen, für welche herausragenden Leistungen eine Jahresprämie gezahlt wird, die in die Nähe der mehr als üppigen Grundvergütung kommt. Beim Blick auf die "Leistungen" des Amtsinhabers stellt sich diese Frage noch dringlicher. Denn unter der Verantwortung von Ulf C. Reichardt, der seit dem 01. März 2012 im Amt ist, ist jeder aufgestellte Wirtschaftsplan bei der gerichtlichen Überprüfung durchgefallen. Erst gestern hat die IHK Köln noch im Saal des Verwaltungsgerichtes Köln Beitragsbescheide für die Jahre 2013, 2014 und 2016, gegen die geklagt worden war, nach entsprechenden Hinweisen des Gerichtes aufgehoben. Die Haushaltsplan der IHK Köln für das Jahr 2015 war bereits im Juni 2015 an gleicher Stelle bei der gerichtlichen Überprüfung für rechtswidrig befunden worden. Einem Hauptgeschäftsführer, der nicht in der Lage ist, rechtskonform das simple Tagesgeschäft zu führen, mit einer solchen Prämie auszustatten, ist ein Unding. Dass es zudem im Ehrenamt der IHK Köln seit Jahren knirscht und rumpelt, dass die Planung und Finanzierung der millionenschweren Sanierung des IHK-Gebäudes mit Stümperei noch freundlich umschrieben ist, passt da ins Bild.
Vor diesem Hintergrund kann man sich nur wundern, dass sich die IHK-Funktionäre wundern, wenn ihnen die Ablehnung angesichts dieser dreisten und unangemessenen Selbstbedienung entgegenschlägt.