27.01.2017
Urteile des VG Minden wackeln - Rückenwind für Kammerkritiker
Vor dem VG Minden hat es schon etliche Verfahren gegen diverse Kammern gegeben. Erfreulich war, dass dort zumindest immer fair verhandelt wurde. Höchst unerfreulich war, dass am Ende - komme was wolle - die Kammern immer Recht bekamen.
Das könnte sich jetzt ändern. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 24. Januar 2017 gleich in zwei Fällen die Berufung gegen Entscheidungen des VG Minden zugelassen. In den Verfahren geht es um die Vermögensbildung der IHK Ostwestfalen (Bielefeld). Das OVG sieht eine Notwendigkeit, hier die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu prüfen. Offenkundig haben die Richter in Münster ihre Zweifel an der Richtigkeit des Mindener Urteils. Damit setzt sich der erfreuliche Trend fort, dass seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember 2015 kein einziges Verfahren, in dem Mitglieder des bffk mit Unterstützung des Verbandes die rechtswidrige Vermögensbildung angegriffen haben, verloren ging. In einigen wenigen Fällen mussten Klagen aus formalen Gründen (Formfehler) aufgegeben werden.
Dass sich auch die Kammern nicht mehr vollständig auf die wohlwollende Haltung des VG Minden verlassen wollen, zeigt die Tatsache, dass gleich zwei IHKn (Arnsberg und Lippe/Detmold) Widerspruchsbescheide aufgehoben haben, nachdem mit Unterstützung des bffk Klage eingereicht worden war. Die Zulassung der Berufungen durch das OVG Münster gibt den vielen Klagen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus ordentlich Rückenwind.