Bundesverband für freie Kammern e.V. Bruchlandung der IHK Halle-Dessau vor dem Verwaltungsgericht

29.05.2018

Bruchlandung der IHK Halle-Dessau vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt Geschichten, die kann man sich nicht ausdenken. Wenig überraschend ist zunächst, dass auch die IHK Halle-Dessau zu denen gehört, die massiv und rechtswidrig ein Millionenvermögen angehäuft hat. Diese Einschätzung teilten im Hinblick auf die Wirtschaftsjahre heute im Gerichtssaal die drei Kläger (Mitglieder des bffk) und das Gericht. Überraschender war dann schon, dass die IHK, obwohl sie nicht müde wurde, die eigene Haushaltsführung über die Maßen zu loben, am Ende doch alle Bescheide aufhob und die vollständige Kostenübernahme erklärte. Das ist insofern bemerkenswert, weil es in einem Fall eine reale Erstattung von knapp 1.800,00 € zur Folge hat. Dass IHKn auf Geld verzichten, um einem unangenehmen Urteil zu entgehen, ist nicht mehr so selten. Vereinnahmtes Geld zu erstatten, gehört i.d.R. aber zu den "no-go´s". Dagegen wehren sich die Kammern bis zum letzten. Nach einer solchen Abwehr sah es auch lange vor dem Verwaltungsgericht in Halle aus. Die IHK hatte eine bundesweit aktive sündhaft teure Berliner Söldner-Truppe mit der Verteidigung beauftragt. (Man traut sich nie zu fragen, wie viel da an Honoraren verschleudert wird  - der bffk fragt manchmal dann doch. Man könnte auch fragen, womit die Hausjuristen der IHK ihre Tage füllen.) Durch einen Erörterungstermin im Oktober 2017, den heutigen Verhandlungstag und seitenweise Schriftssätze zog sich diese koste-es-was-es-wolle-Verteidigung (sowohl finanziell wie stilistisch), der dann aber doch am Ende die Luft ausging.

Zu den Besonderheiten gehört dabei, dass die IHK Halle-Dessau die Vereinbarung mit dem Gericht, nach dem Erörterungstermin im Oktober 2017 weitere Unterlagen vorzulegen, schlicht ignoriert hat. Mit der Ladung zur heutigen mündlichen Verhandlung erging daher eine Aufklärungsverfügung. Im Gerichtssaal zeigte sich bald, dass selbst die dann unter Druck des Gerichts vorgelegten Unterlagen immer noch nicht vollständig waren. Da fragt man sich erneut, was die vielen Mitarbeiter (unterstützt von den teuren Anwälten) eigentlich beruflich machen.

Weil das aber alles noch nicht absurd genug ist, soll hier der Hinweis nicht fehlen, dass die Arbeit der IHK-Halle Dessau von Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Thomas Brockmeier verantwortet wird. Und der ist u.a. stellvertretender Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht. Fürwahr, da geht jemand mit leuchtendem Beispiel voran: die rechtswidrige Bildung millionenschweren Vermögens; eine überteuerte Verteidigung, die mit dem Gebot der Sparsamkeit nur schwer vereinbar ist; Ignoranz gegenüber mit dem Gericht getroffenen Vereinbarungen, nur um sich am Ende kleinlaut ohne Urteil aus der Sache stehlen zu müssen.