07.06.2018
Geheimsache "Wahlordnung" in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist höchst erfolgreich bemüht, allen Vorbehalten, die mit der Zwangskammergründung verbunden waren zu entsprechen. Schon mehrfach gab es Anlass für eine kritische Berichterstattung:
- 28. März 2015: Die Verteilung der Beute beginnt
- 03. Januar 2016: Wahlergebnisse ohne Wahlergebnis
- 29. Februar 2016: Landespflegekammer bedroht Pflegekräfte
- 08. November 2017: Der erste Versorgungsfall?
- 30. November 2017: Ordnungsgelder gegen Pflegekräfte
Nun hat es ein Mitglied der Pflegekammer gewagt, um Übersendung der Wahlordnung zu bitten. Es sollte eigentlich zum guten Standard gehören, dass sich die Wahlordnung in der Rubrik "Rechtsgrundlagen" auf der Intersetseite findet. Aber "guter Standard" und Landespflegekammer sind zwei Dinge, die wohl eher nicht so gut zusammenpassen. Also eine freundliche Anfrage per Mail. Immerhin gibt es eine automatische Eingangsmitteilung. Mehr aber auch leider nicht. Und so wartet das Mitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz nun schon fast 2 Monate auf die Erledigung dieser Selbstverständlichkeit. Offenkundig passiert in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz genau das, was viele befüchtet haben: die Kammer ist sich selbst genug bzw. mit sich selbst vollständig ausgelastet. Anfragen der Mitglieder stören. Der Präsident, der schon seit Monaten als Handelsreisender in Sachen "Gründung von Pflegekammern" bundesweit unterwegs ist, ist gut beraten seine Schaffenskraft deutlich mehr auf die Optimierung der eigenen Behörde zu konzentrieren.