Bundesverband für freie Kammern e.V. Die Liste wird länger – IHK Düsseldorf mit rechtswidrigem Millionenvermögen

21.09.2018

Die Liste wird länger – IHK Düsseldorf mit rechtswidrigem MillionenvermögenDas Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun auch für die IHK Düsseldorf mit Urteil vom 10. September 2018 eine rechtswidrige Vermögensbildung für die Jahre 2014 und 2015 festgestellt. Dem folgt zwangsläufig, dass auch hinsichtlich früherer Jahre von einer solchen rechtswidrigen Vermögensbildung auszugehen ist. Dies ist deswegen von Bedeutung, weil regelhaft Abrechnungsbescheide auch für solche früheren Wirtschaftsjahre von den IHKn erstellt werden. Für Zwangsmitglieder der IHK Düsseldorf gilt ab sofort, dass Klagen gegen (Abrechnungs-)Beitragsbescheide für die Jahre 2015 und früher, die jetzt noch ins Haus flattern, hohe Erfolgschancen haben.
Im Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist vor dem Hintergrund einer Rücklagenbildung in Höhe von satten 10.470493,00 Euro zu lesen: „Es fehlt damit an jedem Hinweis darauf. auf welcher tatsächlichen Grundlage die Vollversammlung der Beklagten in den Jahren 2014 und 2015 über die Höhe der Ausgleichsrücklage entschieden hat. Ob über die bestehenden Haushaltsrisiken überhaupt eine Prognose angestellt wurde, ist ungewiss.“Klagen gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2017 hat das VG Düsseldorf zunächst abgewiesen. Hier ging es im wesentlichen um eine  aus Sicht des bffk deutlich überhöhte Nettoposition (Eigenkapitalrücklage). Da gerade am vergangenen Montag das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der entsprechenden Argumentation des bffk gefolgt  ist, geht der bffk davon aus, dass hinsichtlich des Jahres 2017 ein Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wahrscheinlich ist.