17.09.2018
Oberverwaltungsgericht bestätigt überwiegend Klagen gegen IHKn in Braunschweig und Lüneburg
In ganz wesentlichen Teilen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klagen von bffk-Mitgliedern bestätigt, die in den IHKn Braunschweig und Lüneburg-Wolfsburg eine rechtswidrige Vermögensbildung in Millionenhöhe bemängelt haben. Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig waren die Kläger in der ersten Instanz noch gescheitert. Nun hat das Oberverwaltungsgericht hinsichtlich der Beitragsjahre 2011, 2014 und 2016 erhebliche Mängel bei der Rücklagen- bzw. Vermögensbildung festgestellt. In der Pressemitteilung des Gerichts ist im Zusammenhang mit der Bildung der Ausgleichsrücklage zu lesen: "Die Überlegungen zur Bemessung der Höhe dieser Rücklagen seien nicht in sich widerspruchsfrei gewesen". Damit hat das OVG Lüneburg der Idee einer vermuteten Angemessenheit der Rücklagendotierung, wenn sich diese an statischen Satzungsbestimmungen orientieren, eine klare Absage erteilt. Und auch beim Streit um die Erhöhungen der Nettoposition (gelegentlich auch als Eigenkapital, Eigenkapitalrücklage o.ä. bezeichnet) konnten sich die vom bffk unterstützten Kläger durchsetzen. Das Gericht schreibt diesbezüglich: "Auch die Voraussetzungen, unter denen die Bilanzposition des festgesetzten Kapitals bzw. der Nettoposition gegenüber der erstmaligen Feststellung später erhöht werden dürfe, seien nicht gegeben gewesen."
Soweit das Gericht die Klagen für die Jahre 2014 (teilweise) und das Jahr 2015 zurückgewiesen hat, so steht dies nur mit formalen Fragen der Zulässigkeit im Zusammenhang. Erwähnenswert ist, dass das OVG die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wird sich nach 2015 also erneut mit der Rücklagen- bzw. Vermögensthematik zu beschäftigen haben.
Link zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg