Bundesverband für freie Kammern e.V. EU kritisiert Verwaltungspraxis bei Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - was machen die IHKn?

20.07.2018

EU kritisiert Verwaltungspraxis bei Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - was machen die IHKn?

Einhellig war die Begeisterung der deutschen IHKn bei der Gründung einer zentralen Stelle für die Bewertung und Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen (FOSA) von Anfang an nicht. Drei der damals 80 IHKn wollten sich gleich gar nicht beteiligen, weil sie vom Konzept (insbesonderen den Kosten) nicht überzeugt waren. Insiderstimmen lassen vermuten, dass mittlerweile weitere IHKn abgesprungen sind. Dafür spricht auch der Text in der Selbstdarstellung ("von ursprünglich 77 IHKs .... gegründet"). 

Nun hat die EU-Kommission auch Deutschland ins Visier genommen, weil die nationalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übereinstimmen.

Das trifft nun auch den Kernbereich der Tätigkeit der FOSA. Es war ohnehin bemerkenswert, dass fast alle IHKn, die sich mt der Kompetenz ihrer (Zwangs-)Mitglieder im Bereich der Berufsausbildung und der Berugsqualifikation) schmücken, diese wichtige Aufgabe an eine neue Behörde fernab des eigenen IHK-Bezirks übertragen haben. Kritiker sahen neben den unverhältnismäßig hohen Kosten auch darin einen Geburtsfehler. Schon damals konnte man aus Kammerkreisen hören, dass sich die Abkürzung FOSA (offiziell = Foreign Skills Approval) besser mit Finanziell Offensichtlich Sinnlose Ausgabe übersetzen ließe.

Die Pressemitteilung der EU jedenfalls lässt darauf schließen, dass hinsichtlich der Selbstdarstellung der FOSA: "...effizientes Verfahren mit einheitlichen Maßstäben und Grundsätzen sowie hohen Qualitätsstandards..." auf europäischer Ebene eine deutlich andere Wahrnehmung hinsichtlich der Umsetzung Richtlinien für die zentralen Themen für das Funktionieren der Richtlinie über Berufsqualifikationen herrscht. Zu lesen ist seitens der EU nämlich, dass die "Verwaltungspraxis nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übereinstimme".

Es ist natürlich kein Einzelfall, dass die Kammern bei ihren Aktivitäten weder dem eigenen Anspruch, der Selbstdarstellung und erst recht nicht den fachlichen Anforderungen gerecht werden. Bemerkenswert ist es aber hier, weil hier der Kernbereich der von den Kammern betonten wirtschaftlichen Kompetenz betroffen ist.