20.02.2018
Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigt: rechtswidrige Beitragserhebung der "alten" Handelskammer
Mit einem klaren Erfolg wurde der lange Atem von bffk-Vorstand Stefan Duphorn heute vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg belohnt. Schon im Jahr 2011 hatte Duphorn für seine Firma dem Beitragsbescheid der Handelskammer widersprochen. Er begründete dies auch damit, dass die Handelskammer rechtswidrig Vermögen gebildet hatte und zudem unter Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip einen millionenschweren Überschuss plante. Das Verfahren zog sich über viele Jahre und zwei Instanzen. Heute gab es ein deutliches Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Hamburg, das seinem Antrag vollumfänglich stattgab. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Das Verfahren hat eine erhebliche Bedeutung. Denn schon seit einigen Jahren hat die Handelskammer unter Verweis auch auf dieses Gerichtsverfahren Beitragsbescheide nur noch unter Vorbehalt erlassen. Mit dem erfolgreichen Ausgang dieses Verfahrens wird die Handelskammer nun ggf. notwendige Rückerstattungen in Millionenhöhe an die Mitglieder prüfen müssen. Es ist kaum vorstellbar, dass das Oberverwaltungsgericht in dem Parallelverfahren zu einer anderen Entscheidung kommen wird.
Die neue Führung der Handelskammer ist nun aufgefordert, die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes anzunehmen. Dass man im Interesse der Rechtssicherheit das laufende Berufungsverfahren nicht abbrechen wollte, war noch nachvollziehbar. Angesichts der nahezu unverschämten Anwaltshonorare, die für solche Verfahren fällig werden, wäre es nicht mehr nachvollziehbar, wenn das deutliche Urteil des Oberverwaltungsgericht jetzt nicht das Ende des Verfahrens wäre.
Anm.: Ob man hier mal darauf hinweisen sollte, dass der Wirtschaftsplan des Jahres 2011, der jetzt vom Oberverwaltungsgericht kassiert worden ist, in der Verantwortung eines gewissen Frank Horch beschlossen wurde, der damals Präses der Handelskammer war? Und dass just dieser Frank Horch aktuell Wirtschaftssenator in Hamburg ist und damit die Rechtsaufsicht über die Handelskammer verantwortet? Man sollte unbedingt! Denn während die Rechtsaufsicht jahrzehntelang nicht sah, nichts hörte und noch weniger tat - die praktizierte rechtswidrige Vermögensbildung haben die natürlich nicht wahrgenommen - , wird die neue Kammerführung zzt. von der Rechtsaufsicht auf Schritt und Tritt misstrauisch beobachtet.