16.02.2018
Harter Vorwurf: IHK Stuttgart verstößt gegen gerichtlichen Vergleich
Unhaltbar waren die Einmischungen der haupt- und ehrenamtlichen Funktionäre der IHK Stuttgart, die im Namen der Körperschaft IHK den Richtungsstreit im Ehrenamt der IHK kommentierten und bewerteten. So stimmte die IHK im März 2017 sehr rasch einem gerichtlichen Vergleich zu, weil ansonsten eine Verurteilung drohte.
In dem Vergleich verpflichtete sich die IHK, dass ohne Beratung und Beschlussfassung in der Vollversammlung die IHK und ihre haupt- oder ehrenamtlichen Organe keine weiteren öffentlichen Äußerungen zu Binnenkonflikten im Ehrenamt, die keinen wirtschaftspolitischen Positionen betreffen, abgeben würden. Nun landet der Streit erneut vor Gericht. Denn bffk-Mitglied Klaus Steinke, der sich für die kammerkritische Kaktus-Initiative in der Vollversammlung der IHK Stuttgart engagiert sieht in einem Interview des ehemaligen Hautptgeschäftsführers, das dieser nur kurz nach seinem Ausscheiden gegeben hat, eine klare Verletzung des Vergleichs. Denn in diesem Interview macht der ex-HGF Äußerungen, die defintiv gegen den geschlossenen Vergleich verstoßen. So ist zu hören:
„Ja, man muss sagen, was natürlich schwierig ist, wenn man persönlich angegangen wird, wenn keine Fairness herrscht und vor allem, wenn der Umgangston teilweise doch sehr grenzwertig ist, also persönliche Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen.“ (bei ca. 4.46 Min.)
„Und dann hat man eigentlich das Erlebnis gehabt, dass total destruktiv in den Gremien operiert wird und Erfolge sind bisher seitens der Kakteen überhaupt nicht zu sehen.“ (bei ca. 6.10 Min.)
„Dafür ist die Gruppe viel zu klein und sie hat ja auch keine große Basis. Das muss man sehen, das ist ein Kernpersonenkreis von fünf, sechs Personen, die drumherum machen mit, aber bröckeln teilweise schon wiederum ab, weil ihnen der Stil dieser Kerntruppe überhaupt nicht gefällt, und was natürlich doch alle nachdenklich stimmt, diese Kakteen haben in den letzten vier Jahren die IHK rund eine dreiviertel Million Euro gekostet an Aufwand, und dafür hätte man viele andere tolle Dinge machen können und das hat doch den einen oder anderen mal zum Nachdenken gebracht, ob der Ansatz, dieser destruktive Ansatz, wirklich zielführend ist.“ (bei ca. 6.54 Min.)
Nun könnte man einwenden, dass diese Äußerungen ja nur von einem Ruheständler stammen und deswegen der IHK nicht zuzuschreiben sind. So hatte sich das die IHK wohl vorgestellt. Es gibt aber ein paar Schönheitsfehler. Denn das Interview fand im Weinberghäuschen der Industrie- und Handelskammer statt und das ist nicht irgendeine Location. Hierhin lädt die IHK i.d.R. höchst diskret ihre hochrangigen Gesprächspartner zu vertraulichen Gesprächen. Diesmal durfte der IHK-Rentner das Häuschen nutzen, um gegen die Kammerkritiker vom Leder zu ziehen. Und tatsächlich war auch der amtierende stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK, Bernd Engelhardt, während des Interviews dabei. Zu Engelhardts Aufgabengebiert gehört.....Überraschung.....die Öffentlichkeitsarbeit der IHK. Sein Versuch bei dem Interview nicht ins Bild zu geraten scheiterte indes kläglich (bei 09:45 Min.). Vor diesem Hintergrund ist es tatsächlich nicht abwegig, die einseitigen Äußerungen des ex-HGF als Verstoß gegen den geschlossenen Vergleich zu betrachten. Nun liegt die Sache wieder beim Verwaltungsgericht.