Bundesverband für freie Kammern e.V. Verwaltungsgericht kippt Beitragsveranlagung 2016 der IHK Bodensee-Oberschwaben

22.03.2018

Verwaltungsgericht kippt Beitragsveranlagung 2016 der IHK Bodensee-Oberschwaben

Auch die Beitragsveranlagung der IHK Bodensee-Oberschwaben für das Jahr 2016 war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam gestern das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die vom bffk unterstützten Klägerinnen hatten nicht nur eine wie in vielen Kammern rechtswidrige Rücklagen-/Vermögensbildung moniert, sondern auch den Einsatz von Zwangsbeiträgen für Zwecke, die nicht vom IHK-Gesetz gedeckt sind. Vorliegend hatte die IHK Gelder für die Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bereitgestellt. Der IHK-Hauptgeschäftsführer bezeichnete es "als ureigenste Aufgabe des Bundes", solche Planungen zu finanzieren. Warum nun ausgerechnet die IHK-Mitglieder neben ihren Steuerzahlungen nun auch noch ein weiteres Mal über den IHK-Beitrag zur Finanzierung herangezogen werden sollen, dafür gab es seitens der IHK keine überzeugende Erklärung.

Bedeutung des Urteil auch für 2015 und früher

Von Bedeutung ist vorliegend, dass mit dieser Entscheidung auch rückwirkende Beitragsveranlagungen der IHK Bodensee-Oberschwaben für die Jahre 2015 und früher ausscheiden müssten. Denn die vor Gericht diskutierten Sachverhalte - insbesondere die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen - werden in der IHK Bodensee-Oberschwaben mindestens seit dem Jahr 2011 praktiziert.