Bundesverband für freie Kammern e.V. Gesellschaft für Freiheitsrechte will gegen Bundesrechtsanwaltskammer klagen

20.03.2018

Gesellschaft für Freiheitsrechte will gegen Bundesrechtsanwaltskammer klagen

Irritierend: Die Initiatoren sind Rechtsanwälte und sammeln Geld in der Bevölkerung, um als Juristen juristisch gegen die eigene Standesvertretung vorzugehen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) sammelt mittels einer Crowdfunding-Kampagne Geld um gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu klagen. Dabei geht es dem Verein um die Tatsache, nach der das in die Schlagzeilen geratene »Besondere elektronische Anwaltspostfach« (BeA) entgegen den Verlautbarungen der Kammer keine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet, sondern die vertraulichen Schlüssel auf dem Server des Postfachsystems gespeichert sind um aktiv in die Verschlüsselung (Umschlüsselung) einzugreifen. Eine Hintertür auf die man legal oder illegal zugreifen kann.

Wer hier Zugriff hat, kann ganze Prozesse platzen lassen, indem er einfach die termingerechte Zustellung von Schriftsätzen verhindert, deren Inhalt verändert oder sich durch diese Informationen einen Vorteil verschafft.

Schaut man sich die Initiatoren der Klage gegen die BRAK an, dann darf es schon irritieren, dass hier ausgerechnet Rechtsanwälte das Geld für ihre eigene Sache innerhalb der Bevölkerung sammeln. Zwar sind die Mandanten der Rechtsanwälte die Betroffenen, wenn es um die Datensicherheit geht. Allerdings sind es die Rechtsanwälte selbst, die über ihre Kammern das fehlerhafte System abgesegnet, finanziert und zu verantworten haben. Dass ausgerechnet die Rechtsanwälte ihre eigenen juristischen Probleme nicht selbst lösen können und auf die finanzielle Unterstützung der Bevölkerung beim Kampf gegen die eigenen Kammern angewiesen sind, wirft schon Fragen auf.

Wie soll man als Mandant einem juristischen Berufsstand vertrauen, der seine eigenen juristischen Probleme nicht ohne fremde Hilfe lösen kann? Auch wenn die ersten Rechtsanwaltskammern den Rücktritt des BRAK-Vorstandes fordern, hier scheint das System der Selbstverwaltung und der Selbstkontrolle durch die Kammern zu versagen.