Bundesverband für freie Kammern e.V. Verwaltungsgericht sieht rechtswidriges Vermögen in der Niederrheinischen IHK

03.07.2018

Verwaltungsgericht sieht rechtswidriges Vermögen in der Niederrheinischen IHK

Gleich 9 Verfahren hatte das Verwaltungsgericht für 19. Juni 2018 zur gerichtlichen Klärung aufgerufen. Im Hinblick auf die Frage einer rechtswidrigen (zweckfreien) Vermögensbildung standen die Wirtschaftsjahre 2012 - 2018 der Niederrheinischen IHK (Duisburg-Wesel-Kleve) zur Prüfung an. Das Ergebnis, das heute bekannt wurde, lässt sich knapp zusammenfassen. Für die Jahre 2012 - 2016 sah das Gericht diesen Tatbestand als erfüllt an. Hinsichtlich der Jahre 2017 und 2018 hat das Gericht die Klagen abgewiesen. Es meint also, dass die IHK für diese Jahre notwendige Anpassungen vorgenommen hat. Das ist insoweit bemerkenswert als auch die Niederrheinische IHK vor Jahren die sogenannten Nettoposition erhöht hat und der Landesrechnungshof in Nordrhein-Westfalen eine vergleichbare Vermögensbildung in den IHKn Bonn, Köln und Mitteleres Ruhrgebiet (Bochum) für rechtlich unzulässig erklärt hat. Hier wird eine Fortführung der Verfahren zu prüfen sein.

Insgesamt reiht sich das Düsseldorfer Ergebnis aber in die immer länger werdende Kette von gerichtlichen Entscheidungen ein, die immer wieder das sinn- und zweckfreie Horten von Mitgliedsbeiträgen in Millionenhöhe in den Kammern feststellen. In allen Fällen war ein Unrechtsbewusstsein der betroffenen Kammern nicht erkennbar. Das gilt auch für die Niederrheinische IHK, die es jetzt erwischt hat. Deren Justitiar verbringt zwar seine Zeit auch damit, über die Entwicklung der Rechtsprechung auf den Kammerrechtstagen zu referieren. Ganz verstanden scheint er diese Rechtsprechung aber nicht. Denn unbeirrt und weitgehend erfolglos hatte er vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Rechtswidrigkeit der vorgenommenen Vermögensbildung seiner IHK zu verteidigen versucht.