Bundesverband für freie Kammern e.V. Auch Ärztekammer mit rechtswidrigem Vermögen - Durchbruch vor dem VG Trier

02.07.2018

Auch Ärztekammer mit rechtswidrigem Vermögen - Durchbruch vor dem VG Trier

Das Verwaltungsgericht Trier hat der Klage von bffk-Mitglied Wolfgang Ortlieb stattgegeben. Der Orthopäde aus Trier hatte sich zuvor schon erfolgreich gegen die Beitragsveranlagung durch die Landesärztekammer gewehrt. Nun folgte das Gericht in Trier auch seiner Klage gegen die Beitragsveranlagung durch die Bezirksärztekammer. Aus Sicht des bffk hat das Verfahren auch Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Denn in Bayern wurden vergleichbare Verfahren durch die VG Bayreuth und Würzburg im Dezember 2017 noch abgewiesen. Die bayerischen Gerichte wollten die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung nicht auf die Ärztekammern übertragen. Mit dem Trierer Urteil scheint hier nun wie schon zuvor vor dem VG Koblenz bei den IHKn der Durchbruch erreicht. Beim bffk geht man daher davon aus, dass auch die anhängigen Berufungsverfahren gegen die Bayerische Landesärztekammer erfolgreich sein werden.