Bundesverband für freie Kammern e.V. Verzicht auf Zwangsbeiträge in der Handelskammer Hamburg gescheitert?

26.01.2018

Verzicht auf Zwangsbeiträge in der Handelskammer Hamburg gescheitert?

Es war sicher das zentrale der vier Wahlziele der Hamburger Kammerreformer: der Verzicht auf Zwangsbeiträge in der Finanzierung der Kammer. Auch damit haben sie bei der Wahl im Februar 2017 einen fulminanten Wahlsieg eingefahren. Wie es scheint, halten die Wahlsieger die vollständige Umsetzung jetzt aber nicht mehr für absehbar realistisch. Durch Hamburg schallen nun Rufe, in denen von "gebrochenen Wahlversprechen" die Rede ist und die vor allem lautstark Rücktritte und Neuwahlen fordern. Dass die Wahlverlierer, die von den stets gut gefüllten Fleischtöpfen vertrieben wurden, nun zu hören sind, kann nicht verwundern. Die lenken damit bestens von der eigenen Verantwortung für die vielen Missstände der Vergangenheit (u.a der skandalösen Selbstbedienung und Verschwendung) ab. Außerdem befinden sie sich bereits im Wahlkampf, um ihre Rückkehr an ebendiese Fleischtöpfe zu organisieren. Dabei werden sie von der Sorge umgetrieben, dass diese nicht mehr so prall gefüllt sein werden, wenn der Umbau der Kammer weiter vorangetrieben wird.

Bemerkenswert ist dabei, dass auch die Hamburger Presse nicht bereit und in der Lage ist, zwischen Wahl-ZIELEN und Wahl-VERSPRECHEN zu unterscheiden.
In der Rubrik "Wahlziele" findet sich bei den Wahlsiegern die Aussage: "WIR fordern rein freiwillige Beiträge....". Und dann ist da u.a. zu lesen "Wir sind überzeugt, die Kammer in drei Jahren so fit zu machen, dass freiwillige Beiträge als relevante Einnahmequelle angesehenwerden können".Scheinbar meinen die Reformer, das ein vollständiger Verzicht auf Zwangsbeiträge absehbar nicht umzusetzen ist. Das ist sicher dann auch eine Niederlage. Ist das ein Bruch eines Wahl-VERSPRECHENS? Ist diese Niederlage ein Grund für Neuwahlen/Rücktritte angesichts der bereits eingeleiteten massiven Beitragssenkungen (mit deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit als zuvor?

Sicher nicht. Wer keine Ziele hat, braucht zu Wahlen nicht anzutreten. Und auch wenn Wahlverlierer und Presse-Öffentlichkeit lautstark etwas anderes behaupten, so ist die finanziell schwierige Lage der Handelskammer (insbesondere bei den immensen Pensionsverpflichtungen als Ergebnis der massiven Selbstbedienung) so nicht absehbar gewesen.

Rechtshearing -1-  24JAN18Die neue Führung der Handelskammer hat erst in dieser Woche ein öffentliches Expertenhearing veranstaltet, bei dem die Frage eines möglichen Beitragsverzichts juristisch und kammerpolitisch beleuchtet wurde. Allein die Durchführung einer solchen Anhörung stellt den Bruch eines Tabus dar. Und das Ergebnis war eindeutig. Alle drei Experten halten einen freiwilligen Verzicht für grundsätzlich möglich. Es ist noch nicht so lange her, da wurde (u.a. von den Wahlverlierern) noch behauptet, dass ein Verzicht auch rechtlich nicht möglich ist.

Nun muss die praktische Umsetzung gelingen. Und das scheint in Hamburg schwieriger als gedacht. Kein Grund zum Aufgeben.

Link zum Kurzgutachten den bffk zum Verzicht auf Zwangsbeiträge (Januar 2016)

Link zur Einschätzung von Prof. Dr. Kempen zum Verzicht auf Zwangsbeiträge / Fragestellung zum Hearing am 24. Januar 2018

Link zur Einschätzung von bffk-Geschäftsführer Kai boeddinghaus zum Verzicht auf Zwangsbeiträge / Fragestellung zum Hearing am 24. Januar 2018

Link zur Einschätzung von Prof. Dr. Kluth zum Verzicht auf Zwangsbeiträge / Fragestellung zum Hearing am 24. Januar 2018

Link zur Erklärung der Handelskammer Hamburg vom 26. Januar 2018