Bundesverband für freie Kammern e.V. Handwerkskammer Berlin gibt auf - Klagen erfolgreich

22.01.2018

Handwerkskammer Berlin gibt auf - Klagen erfolgreich

Der Dachverband der Handwerkskammer wusste schon sehr genau, warum er seinen Mitglieder nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema der rechtswidrigen Vermögensbildung einen warnenden Brief zukommen ließ. Nach außen wollten und wollen viele Handwerkskammern bis heute nicht zugeben, dass bei ihnen rechtswidrig Millionen angehäuft wurden. Um das Problem so offensiv anzugehen wie die HWK Koblenz, die sich mit dem bffk an einen Tisch setzte, um eine vernünftige Lösung zu finden, fehlte an anderen Orten der Mut. Immerhin räumte dann auch die HWK Düsseldorf im Angesicht vorliegender Klagen außergerichtlich alle Beitragsveranlagungen für die Jahre bis 2016 ab.

Mittlerweile sind diesem Beispiel auch die Handwerkskammern in der Pfalz - hier setzte sich die Vernunft erst knapp vor einem Urteil im Gerichtssaal durch - und in Ulm gefolgt.

Nun hat es auch die HWK Berlin "erwischt". Zwei Beitragsbescheide der Jahre 2015 und 2016 mit insgesamt mehr als 2.300,00 Euro wurden nun aufgehoben. Die Widersprüche lehnte die HWK noch wortreich ab. Dabei betrug die Bearbeitungsdauer für den Widerspruch des Jahres 2015 allein rd. 18 Monate. Auch den im August 2016 eingereichten Klagen trat die HWK Berlin zunächst noch entgegen. Jetzt aber kam die Kapitulation. Beide Beitragsbescheide wurden aufgehoben und die Gerichtskosten übernommen. So erfreulich das im Ergebnis insbesondere für das bffk-Mitglied ist, so sehr wirft das Verhalten Fragen auf. Denn mit der Aufhebung der Bescheide wird nun ein einziges Mitglied entlastet. Wie steht es also mit der Beitragsgerechtigkeit? Und warum musste auch hier erst ein umfangreiches Vorverfahren geführt, Klagen eingereicht und weitere Kosten, die von den Zwangsmitgliedern zu zahlen sind, produziert werden, bevor der Verstand die Oberhand gewann?

Offenkundig versucht nun auch die HWK Berlin die Klagen im Wege einer Einzelfalllösung "zu entsorgen" und sich um die Beantwortung dieser grundsätzlichen Fragen zu drücken. Die Kammern betonen ja stets und gerne ihre Fähigkeit und Bereitschaft, sich zu reformieren und zu erneuren. Der Blick auf solche Verfahrens- und Umgangsweisen zeigt, dass nicht nur die Handwerskammer Berlin bei den Themen Reform und Erneuerung einen weiten Weg vor sich hat.