Bundesverband für freie Kammern e.V. Wirtschaftsprüferkammer wieder zurück in (un-)demokratischer Spur

06.04.2018

Wirtschaftsprüferkammer wieder zurück in (un-)demokratischer Spur

Es ist schon einige Jahre her, dass der Verband wpnet sich aufmachte, die verkrusteten Strukturen auch in der Wirtschaftsprüferkammer aufzubrechen. Und der Verband war zunächst sehr erfolgreich. Nachdem eine Wahlrechtsänderung durchgesetzt werden konnte, die für deutlich mehr Demokratie gesorgt hat, konnte die von wpnet aufgestellte Wahlliste einen beeindruckenden Wahlerfolg feiern. Kurzzeitig wurde wpnet damals Mitglied im bffk.

Dann aber schien der Erfolg seine seine Verursacher aufzufressen. Der neu gewählte Kammerpräsident (gleichzeitig geschäftsführender Vorstand von wpnet) konnte sich kein Jahr in der Position behaupten und noch eine Wahl später scheinen die alten Machtverhältnisse wiederhergestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei der völligen Abwesenheit von demokratischem Anstand und Kultur in einer aktuellen Entscheidung den Rücken gestärkt. Denn während im Zusammenhang mit der Zwangsmitliedschaft in den Kammern immer wieder die Bedeutung der Spiegelbildlichkeit bei der Zusammensetzung der Kammerversammlungen betont wird (gemeint ist hier, dass die unterschiedlichen Strukturen - z.B. große/kleine Firmen sich in der Zusammensetzung widerspriegeln), so ist bei den dann folgenden Wahlen zu Ausschüssen und Vorstände dann Schluss damit. Einnert sei hier z.B. daran, dass den Mitgliedern der Kaktus-Initiative in Stuttgart, die immerhin gut ein Drittel der Mitglieder der Vollversammlung der IHK Stuttgart stellen, nicht ein einziger Sitz im Haushaltsausschuss zugebilligt wurde. Ähnliche muss den von wpnet unterstützen Beiratsmitgliedern der Wirtschaftsprüferkamer widerfahren sein, die nach einem Bericht von Datev mit mehreren Klagen dagegen zu Felde zogen. Nun aber hat das Bundesverwaltungsgericht erneut eine solche Klage abgewiesen. Begründet wurde dies, laut Datev, so: "Weder übergeordnetes Recht noch die Satzung der WPK machen eine Vorgabe, die Mitglieder des Vorstandes, des Haushaltsausschusses und gegebenenfalls auch noch anderer Gremien nur im Verhältnis der im Beirat vertretenen Listen wählen zu dürfen (Spiegelbildlichkeit)."

Merke: solange schlechte Gesetze undemokratische Zustände erlauben, scheinen Gericht immer wieder überfordert.