28.02.2019
bffk unterstützt zwei Klageverfahren gegen die Pflegekammer Niedersachsen
Seit gestern sind es zwei Klagen, die der bffk gegen die Pflegekammer in Niedersachsen unterstützt.
Im ersten Verfahren wehrt sich die Controllerin eines niedersächsischen Krankenhauses, die vor ihrem BWL-Studium eine Krankenpflegeausbildung absolvierte, gegen die erzwungene Mitgliedschaft in der Pflegekammer. Aus Sicht des bffk, der über zahlreiche vergleichbare Fälle informiert ist, ist es auffällig, mit welcher Aggressivität die Kammer Mitglieder verpflichtet. Da liegt der Verdacht nahe, dass die Kammer es ganz gezielt auch auf die Bezieher*innen höhereEinkommen abgesehen hat, die nach einer Krankenpflegeausbildung und weiteren Studien nun in besser bezahlten Arbeitsverhältnissen stehen. Die Klage wurde bereits Ende Januar beim Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht.
Eine weitere Klage hat gestern Stefan Cornelius, Pfleger aus Berge und Initiator der erfolgreichen Petition gegen die Zwangsverkammerung der Pflegekräfte gestern erhoben. Hintergrund sind die Äußerungen der Pflegekammer zu der Forderung nach Neuwahlen der Kammerversammlung. Diese Forderung hatte ein Bündnis ausverschiedenen Initiativen und Personen in einem Brief gegenüber der Kammerpräsidentin Mehmecke und in einer Pressemitteilung Anfang Februar erhoben. In der Folge äußerte sich die Pressesprecher der Pflegekammer gegenüber der Nordwestzeitung zu diesen Forderungen. Tatsächlich aber sind der Pflegekammer als Körperschaft des Öffentlichen Rechts solche Äußerungen zu Binnenkonflikten in der Pflegekammer aus den verschiedensten Gründen versagt. „Wenn sich die Präsidentin der Kammer und des Pressesprechers bedient, um damit ihre private Meinung zu transportieren, so ist dies ein Missbrauch der Organisation“, erklärt bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus.
Eine Unterlassungsaufforderung, die Stefan Cornelius mit einer Fristsetzung bis zum 27. Februar 2019 an die Pflegekammer gerichtet hatte, blieb unbeantwortet. So folgte gestern Abend die Klageeinreichung.