Bundesverband für freie Kammern e.V. Falsches Spiel der IHK Arnsberg-Hellweg-Sauerland vor Gericht beendet

07.03.2019

Falsches Spiel der IHK Arnsberg-Hellweg-Sauerland vor Gericht beendet

Gleich vorneweg muss hier eingestanden werden, dass den Falschspielern aus der IHK Arnsberg-Hellweg-Sauerland zunächst nur in einem Einzelfall heute vor dem Verwaltungsgericht das Handwerk gelegt werden konnte. Was war geschehen? Wie so viele andere IHKn hat auch die IHK Arnsberg-Hellweg-Sauerland in Millionenhöhe eine rechtswidrige Vermögensbildung betrieben. Bereist im Jahr 2016 klagte mit Unterstützung des bffk ein Unternehmer aus Welver gegen einen Beitragsbescheid hinsichtlich der Jahre 2011 und 2012. Und die IHK reagierte schnell. Gut einen Monat nach Eingang der Klage wurde der Beitragsbescheid im Mai 2016 aufgehoben und die IHK erklärte auch die Übernahme der Gerichtskosten. An einer gerichtlichen Klärung, bei der die Vermögenslage der IHK öffentlich seziert worden wäre, hatte man in Arnsberg kein Interesse.
Und ohne ein Urteil und die öffentliche Aufmerksamkeit setzte die IHK ihre Beitragsveranlagung gegenüber all den IHK-Mitgliedern, die um diesen Sachverhalt nichts wussten, munter fort. Heute nun wurde vor dem VG Arnsberg eine weitere Klage verhandelt, die sich u.a. gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2014 richtete. Den entsprechenden Bescheid verschickte die IHK am 10. März 2017 – also fast ein Jahr, nachdem man vor der ersten Klage eingeknickt war. Nach deutlichen Hinweisen des Gerichts nahmen die Vertreter der  IHK Arnsberg-Hellweg-Sauerland heute noch im Gerichtssaal nun auch die Beitragsveranlagung für das Jahr 2014 zurück. Der Kollege, der erneut mit Unterstützung des bffk geklagt hat, hat nun gut 300,00 € gespart. Aber all die Unternehmen, die noch in den Jahren 2016 – 2018 von der IHK Abrechnungsbescheide für die Jahre 2014, 2015 und 2016 erhalten haben, sind den Tricksern in der IHK zum Opfer gefallen. Denn mit der Vermeidung von Urteilen – angeblich nur um Kosten zu sparen – sichert sich die IHK im Hinblick auf eine Fortsetzung des dreisten Abkassierens trickreich ab. Dass all dies unter der Überschrift „Wahrung von Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute“ wie es das IHK-Gesetz vorsieht praktiziert wird, klingt wie Hohn in den Ohren der Zwangsmitglieder. Es spricht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass auch für die Jahre 2015 und 2016 entsprechende Klagen Erfolg haben werden. Denn eine Änderung der Rücklagenpolitik – selbst diese ist weiter umstritten – hat die IHK erst ab dem Haushaltsjahr 2017 vorgenommen.