Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Erfurt in langjährigen und teuren Rechtsstreitigkeiten verheddert

29.04.2019

IHK Erfurt in langjährigen und teuren Rechtsstreitigkeiten verheddertSeit 14 Jahren nun kämpft eine Fensterbaufirma in Thüringen mit der IHK Erfurt um die Bezahlung der in den Jahren 2004 – 2005 im Rahmen von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen gelieferten und verbauten Fenster. Ging es zu Beginn „nur“ um die offene Rechnung in Höhe von rd. 200.000 €, so ist die Schadenssumme durch den jahrelangen Rechtsstreit aus Sicht der betroffenen Firma auf rd. 700.000 € angewachsen und wird zu einer existentiellen Bedrohung.
Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, ob die IHK im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass hier Fördermittel geflossen sind – die energetischen Richtlinien (EnEV) beachtet hat. Die Fensterbaufirma reklamiert, frühzeitig vor Rechtsverletzungen gewarnt zu haben, die aus ihrer Sicht von der IHK dann sehenden Auges aber begangen wurde. Die Warnungen der Fachfirma wurde dann seitens der IHK mit Zahlungsverweigerung und Gegenforderung „belohnt“. Nun wäre das alles vielleicht eine normale zivilrechtliche Auseinandersetzung, wenn sich nicht erhebliche Merkwürdigkeiten häufen würde. Die Fensterbaufirma wird von bffk-Mitglied Ulrich Wühle beraten, dem die Handwerkskammer laut MOZ.de bescheinigt, „das Problem „richtig und kompetent“ analysiert zu haben“.
Die IHK Erfurt aber versuchte Ulrich Wühle hinsichtlich seiner Feststellungen und Äußerungen zu dem Streit vor dem Landgericht Erfurt zur Unterlassung zu zwingen. Im einstweiligen Verfahren ohne Anhörung hatte die IHK damit im Mai 2017 sogar Erfolg. Dabei wurde der Streitwert zunächst auf 5.500 € festgesetzt. Als im Oktober 2017 dann aber über die Unterlassungsaufforderung in der Hauptsache vor Gericht verhandelt wurde, zog die IHK am Ende der Verhandlung alle ihre Unterlassungsaufforderungen zurück. Nachdem zur Freude der beteiligten Anwälte der Streitwert auf 50.000 € angehoben wurde und die Klage zurückgenommen war bekam die IHK folgerichtig die gesamten Verfahrenskosten auferlegt. Eine umfangreich begründete Strafanzeige eines Mitarbeiters der Fensterbaufirma gegen den Hauptgeschäftsführer der IHK Erfurt wegen Falschbeurkundung, Betrug, Fördermittelbetrug, Prozessbetrug, Nötigung und Verleumdung wurde von der Staatsanwaltschaft im Januar 2019 schließlich eingestellt. In der Einstellungsverfügung wird wiederholt auf ggf. längst eingetretene Verjährung verwiesen. Am Ende bleibt beim Blick auf diese zahlreichen Verfahren ein mehr als schaler Geschmack. Denn der überaus teure Versuch der IHK – selbstverständlich ohne Risiko für die IHK-Funktionäre aus Zwangsbeiträgen finanziert – bffk-Mitglied Wühle zur Unterlassung der von ihm geäußerten heftigen Vorwürfe zu zwingen, ist vollständig fehlgeschlagen. Das legt die Vermutung nahe, dass diesen Vorwürfen doch erhebliche Substanz beigemessen werden kann.