24.04.2019
Klage beendet Zwangsmitgliedschaft in der IHK Rhein-Neckar
Zugegeben; dass vom bffk unterstütze Klage eines - nun ehemaligen - Zwangsmitgliedes der IHK Rhein-Neckar zum Erfolg führte, muss als Einzelfall gelten. Andererseits stellen sich die Fragen, wie viele solcher Einzelfälle es bundesweit gibt (vor einigen Jahren hat der bffk schon einmal ein solches Ergebnis in einer anderen IHK erreichen können), warum es erst eines jahrelangen Klageverfahrens bedurfte und ob ggf. auch eine Rolle gespielt hat, dass sich die IHK Rhein-Neckar einer gerichtlichen Überprüfung ihres Millionenvermögens entziehen wollte.
Aber der Reihe nach. Seit 2014 hat sich bffk-Mitglied A.W. gegen die Beitragsveranlagung der IHK Rhein-Neckar gewehrt. Am Ende wurden alle seine Widersprüche abgeschmettert. Gegen den Widerspruchsbescheid der IHK erhob er am 16. April 2014 Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Nicht zuletzt wegen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dümpelte das Verfahren einige Jahre vor sich her. Im März 2019 begründete A.W. seine Klage dann gestützt auf die Recherchen des bffk auch mit der von der IHK praktizierte rechtswidrige Vermögensbildung. Und siehe da...... nur einen Monat später entdeckt die IHK nun plötzlich, dass A.W. ganz grundsätzlich gar kein Mitglied der IHK sein muss. Denn Sinneswandel begründet die IHK mit einem "internen Wechsel im Justiziariat" und einer damit verbundenen nochmaligen Überprüfung des Vorganges.
So erfreulich diese Entwicklung für unser Mitglied ist, so sehr wirft sie ein Schlaglicht auf die willkürlichen Zustände der Zwangsverkammerung. Dass hier nicht von massenhaften Fällen geredet werden kann, steht außer Frage. Dass es aber dann doch weit mehr als Einzelfälle sind, die zwangsverkammert werden, liegt auf der Hand. Ganz offensichtlich führt auch nicht eine sachgerechte Überprüfung zum Erfolg sondern nur der Gang vor die Gerichte.
Link zum Bescheid über die Beendigung der Zwangsmitgliedschaft