Bundesverband für freie Kammern e.V. Nach 4 Jahren - Landesapothekerkammer Thüringen erteilt Auskunft

01.07.2019

Nach 4 Jahren - Landesapothekerkammer Thüringen erteilt Auskunft

Auszug LAKT - JUN19Seit Jahren nun recherchiert der bffk die wirtschaftlichen Daten der Kammern in Deutschland. Neben der Suche im Internet gehören dazu auch Mails und Briefe an all die Kammern, bei denen es eine selbstverständliche Transparenz nicht gibt. Zu diesen Kammern gehört auch die Landesapothekerkammer in Thrüingen.

Jetzt hat der bffk von der Landesapothekerkammer Post bekommen. Mit Datum vom 20. Juni 2019 beantwortet die Kammer unsere Anfrage vom 22. Juni 2015. Nun hat die verzögerte Auskunft sicherlich nicht nur mit der allgemeinen Verwaltungsträgheit zu tun, die wir bei den Kammern allzu häufig beobachten. Tatsächlich wollte die Apothekerkammer die Information gar nicht herausgeben. Erst mit Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Thüringen ließ sich das Auskunftsverlangen durchsetzen. An dieser Stelle ist daran zu erinnern, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder schon im Jahr 2015 eine Resolution veröffentlicht haben, in denen die Kammern auf ihre Verpflichtung zur Auskunft verwiesen wurden. Die Landesapothekerkammer Thüringen brauchte indes noch individuelle Nachhilfe. Ein nachhaltiger Erfolg dieser Lehrbemühungen muss aber bezweifelt werden. Denn, auch wenn jetzt unsere Anfrage aus 2015 beantwortet wurde, wir warten immer noch auf die Beantwortung unsere Anfragen aus den Jahren 2016, 2017 und 2018.