Bundesverband für freie Kammern e.V. Selbstbedienung in der Pflegekammer Niedersachsen aufgedeckt

16.01.2019

Selbstbedienung in der Pflegekammer Niedersachsen aufgedecktEs ist kein Zufall, dass in der neuen Pflegekammer Niedersachsen ein enormer Aufwand betrieben wird, um interne Unterlagen um den Haushalt und die Aufwandsentschädigungen vor den Augen der Öffentlichkeit und der Mitglieder zu verbergen. Etliche Mitglieder der Kammer, die ganz simpel gemäß den gesetzlichen Regelungen Einblick in den Haushalt verlangen, werden hingehalten. Dabei ist schon die gesetzliche Regelung, dass der Haushalt nur in der Geschäftsstelle in Hannover eingesehen werden kann, in einem Flächenland wie Niedersachsen eine Zumutung. Dem bffk sind nun Unterlagen, Protokolle und Beschlussvorlagen zugespielt worden, die HH-Plan 2018 - PK NDS mit PfeilErstaunliches offenbaren. So sieht der Haushalt für das Jahr 2018 für die Entschädigung des „ehrenamtlichen“ Vorstandes satte 71.400,00 Euro vor. Das geht weit über das hinaus, was in der Aufwands-und Entschädigungsordnung festgelegt worden ist, da sich die Pflegekammer erst im August konstituiert hat und die Aufwands-und Entschädigungsordnung erst im Oktober beschlossen wurde und in Kraft trat. Aber ganz offenkundig hat man in der Pflegekammer Wege gefunden, diesen Haushaltsposten dennoch möglichst so weit wie möglich auszuschöpfen. Zunächst hat der Kammervorstand in einer Telefonkonferenz am 23. Oktober 2018 beschlossen (siehe unter diesem Link), die Entschädigungsordnung rückwirkend ab August anzuwenden. Dabei regelt § 11, dass diese Entschädigungsordnung  erst am Tag nach Bereitstellung auf der Internetseite der Kammer in Kraft tritt. Diese Veröffentlichung aber datiert aber auf den 24. Oktober 2018. Von irgendwelchen (rückwirkenden) Übergangsvorschriften ist in dem Regelwerk überhaupt keine Rede. Für Aufwandsentschädigungen vor dem 24. Oktober 2018 fehlt es mithin an einer Rechtsgrundlage. Schon bei der Beschlussfassung war den „ehrenamtlich“ Engagierten im Vorstand die vorgesehen Vergütung nicht genug. Die jetzt gültige Entschädigungsordnung sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder neben der monatlichen Pauschale nach § 8 auch Sitzungsgelder und Vergütungen für die benötigte Reisezeit erhalten sollen. Im ersten Entwurf war noch vorgesehen, dass dies mit der monatlichen Pauschale abgegolten sein sollte. Nach der Lektüre der Beschlussvorlagen und Protokolle lässt sich nachvollziehen, warum die neue Pflegekammer genauso intransparent arbeitet wie die alten Kammern. Zu erinnern ist hier daran, dass es sich hier um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts handelt, die mit öffentlichen Mitteln (Zwangsbeiträgen) hantiert. Beschlussvorlagen und Protokolle der Kammerversammlung gehören – soweit hier nicht Persönlichkeitsrechte betroffen sind – uneingeschränkt in die Öffentlichkeit. Noch dringlicher muss aber die Veröffentlichung der vollständigen Haushaltspläne verlangt werden. Hier wird das Geld der Mitglieder – angeblich in deren Interesse – eingesetzt. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Mitglieder über den Einsatz der Gelder Kenntnis haben. Dann dürfen die auch die Frage stellen, warum die Pflegekammer für bei einem ausgewiesenen Überschuss in Höhe von 300.000,00 Euro für das Jahr 2017 noch einen Überschuss von rd. 85.000,00 Euro für 2018 zu planen. Aus Sicht der Funktionäre wahrscheinlich alles „Peanuts“.... .