Bundesverband für freie Kammern e.V. Verwaltungsgericht verpasst IHK Hanau ganz bittere Pille

17.01.2019

Verwaltungsgericht verpasst IHK Hanau ganz bittere PilleHeute stand die Vermögens-/Rücklagenbildung der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern auf dem Prüfstand des Verwaltungsgerichtes in Frankfurt. Geklagt hatte ein Mitglied des bffk gegen die Beitragsveranlagung der Jahre 2012, 2013 und 2016. Während das Verwaltungsgericht die Klagen hinsichtlich der Jahre 2012 und 2013 abgewiesen hat, wurde die Rücklagen- und Vermögensbildung der IHK für das Jahr 2016 vom Gericht als rechtswidrig erachtet.
Die Klageabweisung für die Jahre 2012 und 2013 ist aus unserer Sicht etwas ärgerlich. Angesichts der herrschenden Rechtsprechung darf man aber zuversichtlich sein, dass dies in der nächsten Instanz „repariert“ werden kann und die Klage dann vollständig Erfolg hat.Für die IHK  Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern ist das Urteil aber eine ganz bittere Pille. Denn das Gericht hält die sogenannte Finanzierungsrücklage, mit der die IHK die Abschreibungen auf Gebäude für die nächsten 38 (!) Jahre finanzieren will, in Höhe von fast 5 Millionen Euro für rechtswidrig. Die IHK bemühte sich erfolglos, das Gericht davon zu überzeugen, dass es ein besonderer Ausdruck von Generationengerechtigkeit sei, wenn die Beitragszahler weniger Wirtschaftsjahre, den Kammerneubau nicht nur komplett (ohne Inanspruchnahme von Krediten) bezahlen sondern auch noch gleich die vollständig Abschreibung übernehmen.
Während die Klageablehnung für die Jahre 2012 und 2013 überwiegend von historischem Interesse ist, hat der Klageerfolg für das Jahr 2016 eine hohe Brisanz. Denn, wenn sich das Urteil bestätigen sollte, ist jeder zukünftige Haushalt der IHK, in dem diese Finanzierungsrücklage beibehalten wird, rechtswidrig. Die IHK wird sich jetzt entscheiden müssen, ob sie die Rücklage nicht doch auflöst und das Geld denen erstattet, die dafür bereits aufgekommen sind – den Beitragszahlern. Andernfalls drohen Erstattungsforderungen all der IHK-Mitglieder, die ab sofort mit hohen Erfolgsaussichten gegen zukünftige Beitragsbescheide Widerspruch erheben.