30.04.2020
Anhörung zur Pflegekammer in NRW wegen Corona nur schriftlich
Die für den 18. März 2020 geplante mündliche Anhörung zum Gesetz über die Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen wurde aufgrund der Corona-Krise abgesagt. Stattdessen hatten sich die Fraktionen darauf verständigt, zu den schriftlich eingereichten Stellungnahmen Fragen zu formulieren, die dann bis zum 30. April 2020 beantwortet werden sollten. Auch der bffk hatte eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht. Von den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen gab es dazu auch Nachfragen, die wir nun beantwortet haben. In einer Ausschusssitzung am 13. Mai 2020 sollen die Stellungnahmen und die Antworten auf die Nachfragen dann bewertet werden. Die Sitzung soll per Livestream übertragen werden. Bemerkenswert ist, dass in Nordrhein-Westfalen anders als in Niedersachsen die SPD der Einrichtung einer Zwangskammer sehr kritisch gegenübersteht wie die Nachfragen belegen. Und anders als in Niedersachsen sind die verantwortlichen Protagonisten, die die Etablierung der Kammer betreiben in der CDU und der FDP zu finden. Während sich die FDP zur Stellungnahme des bffk zumindest eine Nachfrage „abgerungen“ hat, sind für die CDU alle Fragen beantwortet. Mit offenkundigen Widersprüchen - z.B. bei der Rechtfertigung der Kammer oder der Anschubfinanzierung - mag sich die CDU wohl einfach lieber nicht beschäftigen.Der Ausschuss hat angekündigt, dass alle an die verschiedenen Sachverständigen und Organisationen gerichteten Nachfragen veröffentlicht werden sollen. Sobald dies geschehen ist, werden wir auf diese wie schon zuvor bei den Stellungnahmen direkt hier verlinken.Link zur Stellungnahme des bffk vom 11. März 2020
Link zur Beantwortung der an den bffk gerichteten Nachfragen vom 29. April 2020